sein. GR. Wenhart erwiedert, daß ein doppeltes Aufreißen der Strasse nicht notwendig sei, nachdem ja beide Lei- tungen in einer verschie- denen Richtung gingen. G.R. Ploberger erklärt sich auch für die sofortige Bewilligung. Der Vorsitzende konstatirt, daß die Zuleitung des Wassers in den Vorstadtpfarrhof im Prin- zipe unter der Bedingung genehmigt worden sei, daß sich dies als zulässig erweise. Vorläufig würde die Anlage vom Hause N 81 in Steyrdorf bis zum Ex-Jesuitengebäude hergestellt und mit der Ausschreibung der Herstel- lung vorgegangen. Die Sektion sei von der Ansicht ausgegangen, daß zuerst, wenn die Leitung gemacht sei, damit eine Probe an- zustellen wäre, ob soviel Wasser zulaufe, daß die
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