sein. GR. Wenhart erwiedert, daß ein doppeltes Aufreißen der Strasse nicht notwendig sei, nachdem ja beide Leitungen in einer verschiedenen Richtung gingen. G.R. Ploberger erklärt sich auch für die sofortige Bewilligung. Der Vorsitzende konstatirt, daß die Zuleitung des Wassers in den Vorstadtpfarrhof im Prinzipe unter der Bedingung genehmigt worden sei, daß sich dies als zulässig erweise. Vorläufig würde die Anlage vom Hause N 81 in Steyrdorf bis zum Ex-Jesuitengebäude hergestellt und mit der Ausschreibung der Herstellung vorgegangen. Die Sektion sei von der Ansicht ausgegangen, daß zuerst, wenn die Leitung gemacht sei, damit eine Probe anzustellen wäre, ob soviel Wasser zulaufe, daß die
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