daß jetzt die Vertheilung gleich- mässig nachdem bestehenden Rechte erfolgen würde, so daß 1/3 des Wassers zum Hause des Herrn Edlbauer und 2/3 zum Ex-Jesuitengebäude fließen würde in Folge des- sen mußte der Wasserzufluß zum Letzteren mehr werden. G.R. Peyrl bemerkt, daß wenn er recht verstanden habe, jetzt die Abzapfung dem Hw. Vorstadtpfarrer sofern bewilligt wurde, daß ein kurzes Rohr angelegt werde, in Folge dessen müsse später die Strasse wieder auf- gerissen werden. Nachdem die Herstellung auf Kosten des Pfarrers erfolge so glaube er, könnte man es ebensogut bewilligen, daß bis zu dessen Haus ein verlängertes Rohr einge- legt würde, dann brauche man wenigstens nicht mehr an der Strasse zu rütteln und würde nur im Hause die Fortsetzung der Leitung durchzuführen
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