äusseren Abschlußmauer des Hofraumes ein öffentlicher Auslaufbrunnen s. Muschel auf Kosten der Gemeinde hergestellt werde, daß ferners mit der Offertausschreibung der bekannt gegebenen Offertbedingnisse für die Herstellung der Wasserleitung vom Hause N 81 in Steyrdorf bis zum Ex-Jesuitengebäude vorgegangen werde und daß endlich nach erfolgter Probe über den Wasserzufluß dahin wegen Gestattung der Abzweigung des Wassers in den Vorstadtpfarrhof vorgegangen werden kann. Schließlich glaubt die Sektion beantragen zu sollen, daß gegenwärtig wegen Änderung der Vertragsbestimmungen für die Wasserleitung von der Brunnstube in Aichet bis zum Hause N 81 in Steyrdorf mit dem Besitzer des Letzteren in Verhand-
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