Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

der Unterhandlung zu unter- ziehen, ersucht aber im Prinzip sich für die Übernahme der Kosten auszusprechen. Hienach wird der Antrag der Sektion einstimmig angenom- men. - Z. 7636. Der Vorsitzende erklärt die nun folgenden Punkte 18, 19 und 20 welche sich sämmtlich auf die Wasserleitung zum Ex- Jesuitengebäude beziehen, gemeinsam der Berathung zu unterziehen. 18. 19. 20. G.R. Josef Huber verliest nachstehende Eingabe der Brunnengemende in Ort: Löbliche Gemeindevorstehung. Nachdem der löbliche Gemeinde- rat beschlossen die Wasserlei- tung bis zum Ex-Jesuiten- gebäude neu herzustellen und den daselbst laufenden Brunnen zu rekonstruiren, erlaubt sich die Brunnenge- meinde in Ort, mit dem höflichen Ersuchen an den löblichen Gemeinderat heranzutre- ten, höchstselber wolle besag- ten Brunn zur theilwei- sen Benützung der Brun- nengemeinde Ort überlas- sen indem besagter Brun-

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