Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

der Unterhandlung zu unterziehen, ersucht aber im Prinzip sich für die Übernahme der Kosten auszusprechen. Hienach wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen. - Z. 7636. Der Vorsitzende erklärt die nun folgenden Punkte 18, 19 und 20 welche sich sämmtlich auf die Wasserleitung zum ExJesuitengebäude beziehen, gemeinsam der Berathung zu unterziehen. 18. 19. 20. G.R. Josef Huber verliest nachstehende Eingabe der Brunnengemende in Ort: Löbliche Gemeindevorstehung. Nachdem der löbliche Gemeinderat beschlossen die Wasserleitung bis zum Ex-Jesuitengebäude neu herzustellen und den daselbst laufenden Brunnen zu rekonstruiren, erlaubt sich die Brunnengemeinde in Ort, mit dem höflichen Ersuchen an den löblichen Gemeinderat heranzutreten, höchstselber wolle besagten Brunn zur theilweisen Benützung der Brunnengemeinde Ort überlassen indem besagter Brun-

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