Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

dem Vertrage, den die Gemeinde mit der Direktion der Versuchsanstalt geschlossen habe, wol von der Beistellung der Beleuchtung die Rede sei, also daß die Gemeinde die Beleuchtungskosten übernehme; aber von der Herstellung einer Einrichtung sei noch nie etwas vorgekommen, daß die auch die Gemeinde zu tragen habe. Gegenwärtig müsse ja auch eine Beleuchtung eingerichtet sein und frägt Redner, wer denn diese Einrichtung beigestellt habe. G.R. Ploberger verweist den Redner auf die ohnehin verlesene Eingabe der Direktion, aus welcher hervorgehe, daß selbe Privateigenthum des Anstalt Direktors sei. G.R. Peyrl fährt fort, er glaube das Aerar habe nichts Anderes verlangt als eben die Übername der Be-

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