dem Vertrage, den die Gemeinde mit der Direk- tion der Versuchsanstalt geschlossen habe, wol von der Beistellung der Beleuch- tung die Rede sei, also daß die Gemeinde die Beleuch- tungskosten übernehme; aber von der Herstellung einer Einrichtung sei noch nie etwas vorgekommen, daß die auch die Gemein- de zu tragen habe. Gegen- wärtig müsse ja auch eine Beleuchtung eingerichtet sein und frägt Redner, wer denn diese Einrichtung beigestellt habe. G.R. Ploberger verweist den Redner auf die ohnehin verlesene Ein- gabe der Direktion, aus welcher hervorgehe, daß selbe Privateigenthum des Anstalt Direktors sei. G.R. Peyrl fährt fort, er glaube das Aerar habe nichts An- deres verlangt als eben die Übername der Be-
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