Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

G.R. Ploberger möchte wissen, wer die Herstellungskosten der Einrichtung zale. G.R. Wenhart ersucht, die in dieser Beziehung vorliegende Zuschrift der Gasdirektion zu verlesen. G.R. Josef Huber verliest dieselbe wonach sich die Gasdirektion bereit erklärt, die gesammte Einrichtung gegen Vorbehalt des Eigenthumsrechtes hierauf auf eigene Kosten ferzustellen, wenn die Gemeinde sich verpflichte, für die Herstellung, sowie für die Abnützung und Benützung derselben der Fabrik einfür allemal einen Pauschal-Abfindungsbetrag von 150 fl zu zalen. G.R. Peyrl betont, daß die Einrichtung nicht in einem eigenem Lokale der Gemeinde erfolgen. Der Vorsitzende erwiedert

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