daher erst sicher zu stellen, ob die Gemeinde zur Herstellung dieses Geländers verpflichtet werden könne. G.R. Redl macht gegenüber den Bemerkungen des Gemeinderates Holub auf den Inhalt der Äusserung des Bezirksbauamtes aufmerksam wonach selbe die Anbringung eines hölzernen Geländers überhaupt nicht dulden würde: GR. Bloberger bemerkt man solle den Schweinmarkt einfach auf einen andern Platz verlegen und dann entfalle von selbst die Anbringung eines Geländers. G.R. Peyrl, erklärt sich vollkommen den Ausführungen des G.R. Pointner anzuschliessen, es sei vorerst zu eruiren, ob die Gemeinde zur Anbringung des fraglichen Geländers verhalten werden könne oder nicht.
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