daher erst sicher zu stellen, ob die Gemeinde zur Herstel- lung dieses Geländers ver- pflichtet werden könne. G.R. Redl macht gegenüber den Bemerkungen des Gemeinderates Holub auf den Inhalt der Äusserung des Bezirksbauamtes auf- merksam wonach selbe die Anbringung eines hölzer- nen Geländers überhaupt nicht dulden würde: GR. Bloberger bemerkt man solle den Schweinmarkt ein- fach auf einen andern Platz verlegen und dann entfalle von selbst die An- bringung eines Geländers. G.R. Peyrl, erklärt sich vollkom- men den Ausführungen des G.R. Pointner anzuschlies- sen, es sei vorerst zu eru- iren, ob die Gemeinde zur Anbringung des fraglichen Geländers verhalten werden könne oder nicht.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2