auf einen andern Platz verlegt würde, so entfalle auch die Notwendigkeit der Herstellung eines Geländers. Ihm sei auch noch ein anderer Punkt sehr wichtig nämlich die Frage, wer Eigenthümer des Quaies sei; bis jetzt sei immer das hohe Aerar als Eigenthümerin des Ennsquais angenommen worden und habe dasselbe auch diesen Quai auf seine Kosten hergestellt. Bei allen derartigen Gegenständen sei nun der Eigenthümer verpflichtet, dort die nöthigen Schutzmaßregeln zu treffen, worin Unglück entstehen könnte, er glaube daher, daß die Gemeinde nicht verpflichtet sei, ein Schutzgeländer anzubringen, weil sie eben nicht Eigenthümerin dieses Grundes sei; es sei
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