Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

den möge und mit Rück- sicht auf den geringen Werth der Waare von 2 1/2 pr □ Meter und 10 % von der Marktgebühr als Wachtgeld einzuheben vorge- schlagen.“ Referent bemerkt, daß die- se Änderung ganz gerecht sei, indem es beispielweise Hafnerstände von 9, 20 und 135 □ Meter gäbe, welche alle die gleiche Gebühr per 1 fl 5 xr za- len. Die Sektion glaube da- her, daß eine Abänderung in dieser Richtung wün- schenswert sei und spreche sich dafür aus die Bemes- sung so vorzunehmen wie- selbe vom Herrn Ingenieur beantragt sei, wonach dann jeder für den Platz zale, den er wirklich benütze. G.R. Pointner findet die bean- tragte Bemessung für zu gering indem bei der Be- nützung eines so grossen Platzes wie z B. von 135 □ Metern die Zalung mit

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