den möge und mit Rücksicht auf den geringen Werth der Waare von 2 1/2 pr □ Meter und 10 % von der Marktgebühr als Wachtgeld einzuheben vorgeschlagen.“ Referent bemerkt, daß diese Änderung ganz gerecht sei, indem es beispielweise Hafnerstände von 9, 20 und 135 □ Meter gäbe, welche alle die gleiche Gebühr per 1 fl 5 xr zalen. Die Sektion glaube daher, daß eine Abänderung in dieser Richtung wünschenswert sei und spreche sich dafür aus die Bemessung so vorzunehmen wieselbe vom Herrn Ingenieur beantragt sei, wonach dann jeder für den Platz zale, den er wirklich benütze. G.R. Pointner findet die beantragte Bemessung für zu gering indem bei der Benützung eines so grossen Platzes wie z B. von 135 □ Metern die Zalung mit
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