sigung der Platzgebühr für ihre Jahrmarktstätten und stellt hiezu namens der Sektion folgenden Antrag: „Laut Tarif für die Jahrmarkt- gebühren, festgestellt mit Sitzungsbeschluss des Gemein- derates von 4. Oktober 1878, beantragt die Sektion die- sen Beschluss aufrecht zu er- halten, indem der Tarif ganz nach früherer Einza- lung berechnet wurde, die Änderung betrifft nur, daß jetzt die Berechnung nach □ Meter und früher nach Schuh berechnet wurde.“ Der Vorsitzende bemerkt, er glaube sich erinnern zu können, daß die beiden Gesuchsteller in ihrer Einga- be darauf berufen, daß ihre frühere Gebühr durch Ge- meinderatsbeschluß festge- setzt worden sei. Referent erwiedert, daß sich dies nur auf ihre
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