Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

sigung der Platzgebühr für ihre Jahrmarktstätten und stellt hiezu namens der Sektion folgenden Antrag: „Laut Tarif für die Jahrmarktgebühren, festgestellt mit Sitzungsbeschluss des Gemeinderates von 4. Oktober 1878, beantragt die Sektion diesen Beschluss aufrecht zu erhalten, indem der Tarif ganz nach früherer Einzalung berechnet wurde, die Änderung betrifft nur, daß jetzt die Berechnung nach □ Meter und früher nach Schuh berechnet wurde.“ Der Vorsitzende bemerkt, er glaube sich erinnern zu können, daß die beiden Gesuchsteller in ihrer Eingabe darauf berufen, daß ihre frühere Gebühr durch Gemeinderatsbeschluß festgesetzt worden sei. Referent erwiedert, daß sich dies nur auf ihre

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