für Stipendien zur Aufga- be hat. Eine Ingerenz auf die pädagogisch didaktische Lei- tung steht demselben jedoch nicht zu. Das Curatorium be- steht aus dem Bürgermei- ster der Stadt Steyr und drei- en, von der Gemeindever- tretung entsendeten Ver- trauensmännern, ferner aus 4 vom kk Handelsmi- nisterium ernannten Mitgliedern und aus dem Direktor der Anstalt. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Curatoriums mit Ausname jener des Direktors der Anstalt ist auf die Dauer von drei Jahren beschränkt. Den Vor- sitzenden des Curatoriums ernennt aus dessen Mit- gliedern das k.k. Handels- ministerium dessen Stell- vertreter erwält das Curatorium selbst. Das Curatorium hat sich wenig-
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