Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

mir das Ergebnis der letzteren bekannt gegeben werden. Linz am 19. Juni 1879 der k. k. Statthalter. Wiedmann.“ Referent bemerkt hierzu, daß das Statut ohnehin den Mitglie- dern des Gemeinderathes zugekommen sei und daß es sich heute hauptsächlich nur um die Bestimmung des § 9 derselben handle, den Referent verliest und der lautet: „Der Anstalt steht ein Curatorium zur Seite, welches die Interessen derselben zu wahren und zu fördern, über die Befreiung vom Unterrichtsgelde und die strafweise Entziehung die- ser Befreiung, sowie über Beschwerden jeder Art na- mentlich wegen verwei- gerter Aufname von Frequentanten in die Anstalt oder Ausschliessung derselben im Berufungs- wege zu entscheiden, und die Beschaffung der Fonde

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