mir das Ergebnis der letzteren bekannt gegeben werden. Linz am 19. Juni 1879 der k. k. Statthalter. Wiedmann.“ Referent bemerkt hierzu, daß das Statut ohnehin den Mitglie- dern des Gemeinderathes zugekommen sei und daß es sich heute hauptsächlich nur um die Bestimmung des § 9 derselben handle, den Referent verliest und der lautet: „Der Anstalt steht ein Curatorium zur Seite, welches die Interessen derselben zu wahren und zu fördern, über die Befreiung vom Unterrichtsgelde und die strafweise Entziehung die- ser Befreiung, sowie über Beschwerden jeder Art na- mentlich wegen verwei- gerter Aufname von Frequentanten in die Anstalt oder Ausschliessung derselben im Berufungs- wege zu entscheiden, und die Beschaffung der Fonde
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