Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

zu eröffnen, daß sich das hohe Handelsministerium der Erwartung hingibt derselbe werde sich nun nach genommener Überzeugung über den Zustand der Anstalt bewogen finden, die Einleitung der Gasbeleuchtung in die Räume der Anstalt nachträglich zu beschliessen. Schließlich hat das hohe Handelsministerium anzuordnen befunden, daß das in der Anlage mitfolgende Statut für die vereinigten Anstalten provisorisch in Kraft zu treten hat und demnach bei Beginn des Schuljahres 1879/80 vorzugehen ist. Nachdem laut § 9 des provisorischen Statuts den Direktor der Anstalt ein Curatorium zur Seite stehen wird, so wolle der Gemeinderat zur ehebaldigen Entsendung von drei Vertrauensmännern mittelst Wal eingeladen und

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