zu eröffnen, daß sich das hohe Handelsministerium der Erwartung hingibt derselbe werde sich nun nach genom- mener Überzeugung über den Zustand der Anstalt bewo- gen finden, die Einleitung der Gasbeleuchtung in die Räume der Anstalt nach- träglich zu beschliessen. Schließlich hat das hohe Handelsministe- rium anzuordnen befun- den, daß das in der Anlage mitfolgende Statut für die vereinigten Anstalten provisorisch in Kraft zu treten hat und demnach bei Beginn des Schuljahres 1879/80 vorzuge- hen ist. Nachdem laut § 9 des provisorischen Statuts den Direktor der Anstalt ein Curatorium zur Seite ste- hen wird, so wolle der Ge- meinderat zur ehebaldi- gen Entsendung von drei Vertrauensmännern mit- telst Wal eingeladen und
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