Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

fällig namhaft gemacht wer- den. Steyr am 28. Juni 1879. der kk Präsident. Weismayr.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag: „Zur Abgabe der Auskünfte über den Realbesitz der Stadtge- meinde bei Anlegung des neuen Grundbuches wolle der künftige Bürgermei- ster und abwechslungswei- se der Gemeinderat An- ton v. Jäger unter Beizie- hung des Kanzleidirektors Amtmann und des Stadt- Ingenieurs vorläufig be- traut werden. Endgiltige Erklärungen bleiben der Genehmigung des Ge- meinderathes vorbehalten. Einstimmiger Beschluss nach Antrag. Z. 6894. 8 G.R. Pointner bringt vor, daß von Seite des Gemeindera- tes Graz eine Zuschrift we- gen Erlassung einer Peti-

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