fällig namhaft gemacht werden. Steyr am 28. Juni 1879. der kk Präsident. Weismayr.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag: „Zur Abgabe der Auskünfte über den Realbesitz der Stadtgemeinde bei Anlegung des neuen Grundbuches wolle der künftige Bürgermeister und abwechslungsweise der Gemeinderat Anton v. Jäger unter Beiziehung des Kanzleidirektors Amtmann und des StadtIngenieurs vorläufig betraut werden. Endgiltige Erklärungen bleiben der Genehmigung des Gemeinderathes vorbehalten. Einstimmiger Beschluss nach Antrag. Z. 6894. 8 G.R. Pointner bringt vor, daß von Seite des Gemeinderates Graz eine Zuschrift wegen Erlassung einer Peti-
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