Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

wolle nach den Bestimmung gen des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 1878 Z. 7913 eingeleitet und durchgeführt werden. Einstimmiger Beschluss nach Antrag. - Z. 6714. 7. G.R. Pointner verliest nachstehendes Schreiben: „ad 1210 Präs. An die löbliche Stadtgemeindevorstehung Steyr. Im Zuge der Erhebungen behufs Anlegung des neuen Grundbuches ist zur Feststellung des Realbesitzes der löblichen Stadtgemeinde dann zur Ausmittlung des öffentlichen Gutes ein zur Abgabe der diesfälligen Auskünste bevollmächtigter Vertreter wolderselben zu vernehmen. Das Präsidium gibt sich demnach die Ehre, es wolle ein mit dem bezüglichen Besitzverhältnissen wollvertrauter Abgeordneter bestellt und hieher ge-

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