Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

wolle nach den Bestimmung gen des Gemeinderatsbe- schlusses vom 5. Juli 1878 Z. 7913 eingeleitet und durchge- führt werden. Einstimmiger Beschluss nach An- trag. - Z. 6714. 7. G.R. Pointner verliest nach- stehendes Schreiben: „ad 1210 Präs. An die löbliche Stadtgemeinde- vorstehung Steyr. Im Zuge der Erhebungen behufs Anlegung des neuen Grundbuches ist zur Feststellung des Realbe- sitzes der löblichen Stadtgemein- de dann zur Ausmittlung des öffentlichen Gutes ein zur Abgabe der diesfälligen Auskünste bevollmächtigter Vertreter wolderselben zu vernehmen. Das Präsidium gibt sich demnach die Ehre, es wolle ein mit dem bezüg- lichen Besitzverhältnissen wollvertrauter Abgeordne- ter bestellt und hieher ge-

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