im Hause des Herrn Josef Pfingst mann, Hausbesitzer N° 355 in Wieserfeld, feuer-polizeiwidrige Übelstände seien, indem nebst andern aus einer Wohnung seines Hauses eine schadhafte Rauchröhre unmittelbar neben dem Schindldache ins Freie führe; derselbe sei daher von der Gemeindevorstehung aufgefordert worden einen gemauerten Rauchzylinder aufführen zu lassen und dießfalls die erforderlichen Baupläne vorzulegen, welche Aufforderung bei nicht erfolgter Erfüllung demselben unter Androhung eines Pönfalles von 5 fl in Erinnerung gebracht worden sei. Hiegegen habe Herr Pfingstmann den Rekurs eingebracht, den Referent verliest und wonach Rekurrent die Bitte stellt, es möge von dieser Weisung
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