Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

I. Section 3. G.R. Pointner verliest den von Josefa Bischof eingebrachten Rekurs gegen die Verfügung der städt. Armen-Commission vom 11. Juni d. J. Z. 4926, womit ihrem Ansuchen um eine Unterstützung keine Folge gegeben wurde, bemerkt, daß dieselbe nach Äusserung des zuständigen Armenrathes nicht so erwerbsunfähig sei, wie selbe glauben machen wolle, was auch durch ein Zeugnis der beiden Doktoren Clessin und Oberndorfer bestättiget erscheine und stellt sohin namens der Sektion den Antrag: „Dem Rekurse der Josefa Bischof kann nicht stattgegeben werden, weil ihre Erwerbsunfähigkeit nicht dargethan sei.“ G.R. Ploberger bemerkt, dieselbe sei noch ein rüstiges Weib, jedoch zu faul zur Arbeit. G.R. Mayr führt an, daß die Rekurrentin verheuratet,

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