gemäß § 43 des GemeindeStatuts gefälligst die Einleitungen zu treffen, und mir hierüberdie Anzeige zu erstatten. Den genannten Herrn Bürgermeister habe ich hierüber speziell verständiget und wolle das mitfolgende Dekret demselben sogleich zugestellt werden. Bis zur erfolgten Beeidigung wollen der Herr Vizebürgermeister die Geschäfte der Gemeinde in der bisherigen Weise besorgen. Linz m 5. Juli 1879. Der kk Statthalter Wiedmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende daß, wie den Mitgliedern des Gemeinderathes ohnehin schon bekannt über In tervention des neuen Herrn Bürgermeisters in Linz hinsichtlich seiner Beeidigung in der Richtung eine Abänderung getroffen worden sei, daß selbe morgen 10 Uhr Vormittags statt-
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