Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

sen könnte und die Nachbarn eines solchen Gasthauses durch öfter vorkommenden nächtlichen Lärmen jedenfalls gestört sein würden.“ G.R. Holub glaubt, daß man im vorliegendem Falle von der damaligen Annahme wohl Umgang nehmen könnte. Das Haus stehe an jenem Platz allein, es sei dort kein eigentlicher frequenter Weg und wenn überhaupt wer dort zur später Abendzeit vorbeigehe, so sei die Strasse daselbst so breit, daß hiedurch Niemand genirt würde. G.R. Leopold Huber erwiedert daß, wenn man dies Einem erlaube, auch Andere mit einem änlichen Gesuch kommen würden. Der Vorsitzende verweist auf den Fall, wo es sich um ein gleiches Begehren hinsichtlich eines Gasthauses auf dem Stadtplatz gehandelt habe

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