Hinkunft zu unterlassen, nachdem dies aus strassen- polizeilichen Rücksichten und deswegen nicht statthaft er- scheine, weil der fragliche Grund Gemeindegrund sei. Sodann verliest Referent die hierüber von Herrn Bach- bauer an die Gemeindever- tretung gerichtete Eingabe, mit welcher derselbe um die Gestattung der Aufstel- lung eines Gasttisches moti- virt ansucht, sowie den hie- rüber von der Sektion ge- faßten Beschluß, welcher lautet: „Die Sektion bean- tragt auf Abweisung die- ses Gesuches auf Grund nach- dem bereits am 26. Juli 1878 ein Gesuch eines hiesigen Gastwirthes vorlag, welches aus dem Grund abweislich beschieden wurde, da man bei Bewilligung für einen, einen zweiten und alle weiteren Competenten diese ebenfalls nicht abwei-
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