ob sie überhaupt ein Geländer haben wolle oder nicht. G.R. Josef Huber bemerkt, daß der Ennsquai ein Schiff- weg sei, daher die Bezirks- hauptmannschaft nie ein Geländer machen werde; - benützt werde derselbe von der Gemeinde -; wenn daher die Gemeinde für ihren Theil einen Schutz haben wolle, so müsse sie selbst das Geländer herstellen, weil sie selbes von der Be- zirkshauptmannschaft nie erhalten würde. G.R. Pointner erwiedert, daß wenn der Ennsquai ein Schiffweg sei, überhaupt kein Geländer angebracht werden dürfte, nach sei- ner Meinung sei übri- gens dasselbe nicht not- wendig, sei es aber not- wendig, so habe es das Ärar herzustellen. G.R. Haller führt an, daß wenn der Schweinmarkt
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