Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

Der Vorsitzende betont, daß die Anbringung eines Geländers am Ennsquai von der Gemeinde angeregt und die Gemeinde hiezu nicht beauftragt worden sei, ein solches zu maauf Anregung des Bau-Rapportes chen, es sei nämlich die Bezirkshauptmannschaft, nachdem das Aerar Eigenthümerin des Ennsquaies sei, gefragt worden, ob sie daselbst nicht auf ärarische Kosten ein Geländer herstellen wolle, was selbe ablehnt habe. G.R. Pointner hebt nochmals hervor, daß immer der Grundeigenthümer verpflichtet sei, die nöthigen Schutzmaßregeln herzustellen. Wenn daher von Seite der Bezirkshauptmannschaft die Anbringung des Geländers abgelent werde, so müsse man eben trachten, daß sie hiezu von der Statthalterei verhalten würde, vorerst aber müsse die Gemeinde darüber im Reinen sein

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