Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 11. Juli 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rats-Protokoll über die XV. Sitzung der Gemeinderates der Stadt Steyr am 11. Juli 1879. Gegenwärtige Der Vorsitzende: Vizebürgermeister Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Anton Mayr Ferdinand Gründler Mathias Perz Josef Haller Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Josef Huber Leopold Putz Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Anton Landsiedl Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeindesekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr N.M.

Rats-Protokoll über die XV. Sitzung der Gemeinderates der Stadt Steyr am 11. Juli 1879. Gegenwärtige Der Vorsitzende: Vizebürgermeister Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Anton Mayr Ferdinand Gründler Mathias Perz Josef Haller Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Josef Huber Leopold Putz Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Anton Landsiedl Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeindesekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr N.M.

Tagesordnung 1. Mittheilungen 2. Wahl einer Mitgliede für den kk Stadtschulrat Steyr I. Section 3. Rekurs der Josefa Bischof wegen verweigerter Armen- Unterstützung. 4. Rekurs des Herrn Josef Pfingstmann wider eine baupoilzeiliche Verfügung der Gemeindevorstehung. 5. Rekurs des Herrn Josef Rader wider eine baupolizeiliche Verfügung der Gemeindevorstehung. 6. Amtsbericht pct Erlöschen der Verordnung über die Hundeversteuerung. 7. Zuschrift der Kreisgerichts-Präsidiums Steyr pct Bestellung von Vertretern der Gemeinde bei der Grundbuchanlage. 8. Zuschrift der Gemeinderathes Graz wegen Erlassung einer Petition um Abänderung des Wehrgesetzes. 9. Erlaß der Statthalterei mit den

Tagesordnung 1. Mittheilungen 2. Wahl einer Mitgliede für den kk Stadtschulrat Steyr I. Section 3. Rekurs der Josefa Bischof wegen verweigerter Armen- Unter- stützung. 4. Rekurs des Herrn Josef Pfingstmann wider eine baupoilzeiliche Ver- fügung der Gemeindevorste- hung. 5. Rekurs des Herrn Josef Rader wider eine baupolizeiliche Ver- fügung der Gemeindevor- stehung. 6. Amtsbericht pct Erlöschen der Ver- ordnung über die Hundever- steuerung. 7. Zuschrift der Kreisgerichts-Prä- sidiums Steyr pct Bestellung von Vertretern der Gemeinde bei der Grundbuchanlage. 8. Zuschrift der Gemeinderathes Graz wegen Erlassung einer Peti- tion um Abänderung des Wehr- gesetzes. 9. Erlaß der Statthalterei mit den

Statut für die vereinigte Ver- suchsanstalt und Lehrwerkstätte für Eisen u. Stahlindustrie in Steyr. II. Section 10. Gesuch der Mieter der Verschleiß- gewölbe an der Schloßmauer um Verlängerung der Mietver- träge. 11. Protokollarkündigung des Herrn J.M. Jauch hinsichtlich des Verschleißge- wölbes N 3 beim Bürgerspital. 12. Amtsbericht wegen Wiederver- pachtung der Zuckerbäckerstän- de im Stadt-Theater. 13. Bauamtsbericht wegen Festset- zung eines neuen Tarifes für die Verschleißplätze der Hafner am Jahrmarkt. 14. 15. Gesuche der Herr Josef Baumgart- ner und Josef Haller wegen Er- mässigung der Platzgebühr für ihre Jahrmarkshütten. III. Section 16. Zuschrift der kk Bezirkshaupt- mannschaft Steyr wegen Her- stellung eines Geländers am Ennsquai mit Plan und

Statut für die vereinigte Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte für Eisen u. Stahlindustrie in Steyr. II. Section 10. Gesuch der Mieter der Verschleißgewölbe an der Schloßmauer um Verlängerung der Mietverträge. 11. Protokollarkündigung des Herrn J.M. Jauch hinsichtlich des Verschleißgewölbes N 3 beim Bürgerspital. 12. Amtsbericht wegen Wiederverpachtung der Zuckerbäckerstände im Stadt-Theater. 13. Bauamtsbericht wegen Festsetzung eines neuen Tarifes für die Verschleißplätze der Hafner am Jahrmarkt. 14. 15. Gesuche der Herr Josef Baumgartner und Josef Haller wegen Ermässigung der Platzgebühr für ihre Jahrmarkshütten. III. Section 16. Zuschrift der kk Bezirkshauptmannschaft Steyr wegen Herstellung eines Geländers am Ennsquai mit Plan und

Kostenvoranschlag des städtischen Bauamtes hiefür 17. Sektionsbericht wegen Einleitung der Gas in die Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte. 18. Gesuch mehrerer Hausbesitzer in der Stadt wegen Bespritzung des Stadtplatzes. 19. Gesuch des Herrn Franz Bachbauer um Bewilligung zur Aufstellung eines Gasttisches vor seinem Hause. IV. Section 20. Zuschrift des Stadtpfarramtes wegen Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Pfründenstiftung pr monatlich 7 fl. 21. Zuschrift der städtischen ArmenCommission Steyr, wegen Verleihung der Juliane Brillinger'schen Stiftung zu järlich 84 fl. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mit-

Kostenvoranschlag des städtischen Bauamtes hiefür 17. Sektionsbericht wegen Einlei- tung der Gas in die Versuchs- anstalt und Lehrwerkstätte. 18. Gesuch mehrerer Hausbesitzer in der Stadt wegen Bespritzung des Stadtplatzes. 19. Gesuch des Herrn Franz Bach- bauer um Bewilligung zur Aufstellung eines Gasttisches vor seinem Hause. IV. Section 20. Zuschrift des Stadtpfarramtes wegen Verleihung einer Si- mon Zachhuber'schen Pfründen- stiftung pr monatlich 7 fl. 21. Zuschrift der städtischen Armen- Commission Steyr, wegen Ver- leihung der Juliane Brillin- ger'schen Stiftung zu järlich 84 fl. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die An- wesenheit der zur Beschluß- fähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mit-

gliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. folgenden Erlaß des kk. Statt- halterei-Präsidiums - Z 1760 Präs. - An den Herrn Vizebürger- meister in Steyr - Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allh. Entschliessung vom 29. Juni d.J. die Wahl des Realitätenbe- sitzers Georg Pointner zum Bürgermeister der Stadt Steyr allg. zu bestättigen geruht. Ich habe die Ehre Euer Wolgeboren hievon zufolge Erlasses des kk Ministeriums des Innern vom 1. d.M. Z. 10307 mit dem Beifügen in Kenntnis zu setzen, daß ich die Beeidigung des Herrn Bürgermeisters am Donnerstag den 10. d. M. Vormit- tags 10 Uhr vornehmen werde. Hienach ersuche ich Euer Wohlgebo- ren dem Gemeinderathe über die erfolgte Allh. Bestätigung der erwähnten Wahl die Mittheilung zu machen wegen Beeidigung des Herrn Bürgermeisters

gliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen: a. folgenden Erlaß des kk. Statthalterei-Präsidiums - Z 1760 Präs. - An den Herrn Vizebürgermeister in Steyr - Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allh. Entschliessung vom 29. Juni d.J. die Wahl des Realitätenbesitzers Georg Pointner zum Bürgermeister der Stadt Steyr allg. zu bestättigen geruht. Ich habe die Ehre Euer Wolgeboren hievon zufolge Erlasses des kk Ministeriums des Innern vom 1. d.M. Z. 10307 mit dem Beifügen in Kenntnis zu setzen, daß ich die Beeidigung des Herrn Bürgermeisters am Donnerstag den 10. d. M. Vormittags 10 Uhr vornehmen werde. Hienach ersuche ich Euer Wohlgeboren dem Gemeinderathe über die erfolgte Allh. Bestätigung der erwähnten Wahl die Mittheilung zu machen wegen Beeidigung des Herrn Bürgermeisters

gemäß § 43 des GemeindeStatuts gefälligst die Einleitungen zu treffen, und mir hierüberdie Anzeige zu erstatten. Den genannten Herrn Bürgermeister habe ich hierüber speziell verständiget und wolle das mitfolgende Dekret demselben sogleich zugestellt werden. Bis zur erfolgten Beeidigung wollen der Herr Vizebürgermeister die Geschäfte der Gemeinde in der bisherigen Weise besorgen. Linz m 5. Juli 1879. Der kk Statthalter Wiedmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende daß, wie den Mitgliedern des Gemeinderathes ohnehin schon bekannt über In tervention des neuen Herrn Bürgermeisters in Linz hinsichtlich seiner Beeidigung in der Richtung eine Abänderung getroffen worden sei, daß selbe morgen 10 Uhr Vormittags statt-

gemäß § 43 des Gemeinde- Statuts gefälligst die Einlei- tungen zu treffen, und mir hierüberdie Anzeige zu er- statten. Den genannten Herrn Bürgermeister habe ich hierüber speziell verständiget und wolle das mitfolgende Dekret dem- selben sogleich zugestellt wer- den. Bis zur erfolgten Beeidi- gung wollen der Herr Vizebür- germeister die Geschäfte der Gemeinde in der bisherigen Weise besorgen. Linz m 5. Juli 1879. Der kk Statthalter Wiedmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzen- de daß, wie den Mitgliedern des Gemeinderathes ohne- hin schon bekannt über In tervention des neuen Herrn Bürgermeisters in Linz hinsichtlich seiner Beei- digung in der Richtung eine Abänderung getroffen worden sei, daß selbe mor- gen 10 Uhr Vormittags statt-

finde. Wird zur Kenntnis genommen Z 7218. b. nachstehendes Schreiben: „Sr. Wolgeboren Herrn Gustav Gschai- der Vizebürgermeister Steyr. - In folge der herabgelangten Allerhöchsten Bestätigung meiner Wal zum Bürger- meister in Steyr sehe ich mich veranlaßt, für die Armen in Steyr den Betrag von 100 fl und für den Verein der Schul- Freunde den Betrag pr 50 fl mit dem Ersuchen zu über- mitteln die aus Anlaß der am Samstag den 12. Juli 1879 stattfindenden Beeidigung bisher üblichen Ceremonien auf das einfachste einleiten zu wollen. Hochachtungsvoll Steyr 8. Juli 1879. Georg Point- ner.“ Wird mit lebhaften Bravo- Rufen zur Kenntnis genom- men. - Z 7297. Nachstehende Zuschrift der Gas- fabriks-Direktion: „Steyr den 2. Juli 1879. An die löbliche

finde. Wird zur Kenntnis genommen Z 7218. b. nachstehendes Schreiben: „Sr. Wolgeboren Herrn Gustav Gschaider Vizebürgermeister Steyr. - In folge der herabgelangten Allerhöchsten Bestätigung meiner Wal zum Bürgermeister in Steyr sehe ich mich veranlaßt, für die Armen in Steyr den Betrag von 100 fl und für den Verein der SchulFreunde den Betrag pr 50 fl mit dem Ersuchen zu übermitteln die aus Anlaß der am Samstag den 12. Juli 1879 stattfindenden Beeidigung bisher üblichen Ceremonien auf das einfachste einleiten zu wollen. Hochachtungsvoll Steyr 8. Juli 1879. Georg Pointner.“ Wird mit lebhaften BravoRufen zur Kenntnis genommen. - Z 7297. Nachstehende Zuschrift der Gasfabriks-Direktion: „Steyr den 2. Juli 1879. An die löbliche

Gemeindevorstehung der Stadt Steyr. Unter Bezugname auf mein Ergebenes vom 5.. Jänner 1879, worin ich die Aufstellung von 11 Gaslaternen bekannt gab, beehre ich mich Ihnen mit heutigem die ergebene Mittheilung unter weiterer Bezugname auf Ihre geschätzten Noten vom 28. Juli 1878. J. 7954 u. § 380, und das Verzeichnis der noch vorhandenen Petroleum Laternen welche durch Gaslaternen zu ersetzen wären vom städt. Bauamte ddo 26. Januar 1878 dahin zu erstatten, daß ich im März 1879 in Folge Ihrer geschätzten Note vom 28. Dezember 1878 Z 7954 mit der dringend gewünschten Ennsquaibeleuchtung im Ort begonnen und dortselbst 12 Gaslaternen, sodann nach Angabe des städt. Bausmtes 8 dto. in Aichet 6 dto. im Reichenschwall 6 dto. auf der Ennsleiten

Gemeindevorstehung der Stadt Steyr. Unter Bezugname auf mein Ergebenes vom 5.. Jänner 1879, worin ich die Auf- stellung von 11 Gaslaternen bekannt gab, beehre ich mich Ihnen mit heutigem die ergebe- ne Mittheilung unter wei- terer Bezugname auf Ihre geschätzten Noten vom 28. Juli 1878. J. 7954 u. § 380, und das Ver- zeichnis der noch vorhandenen Petroleum Laternen welche durch Gaslaternen zu ersetzen wären vom städt. Bauamte ddo 26. Januar 1878 dahin zu er- statten, daß ich im März 1879 in Folge Ihrer geschätzten Note vom 28. Dezember 1878 Z 7954 mit der dringend gewünschten Enns- quaibeleuchtung im Ort be- gonnen und dortselbst 12 Gaslaternen, sodann nach Anga- be des städt. Bausmtes 8 dto. in Aichet 6 dto. im Reichenschwall 6 dto. auf der Ennsleiten

und hiezu vorbenannte 11 Gas- laternen somit in Summe 43 öffentliche Strassenlaternen aufgestellt und die von mei- ner Vorgesetzten General- Direktion in Augsburg ge- machten Zusage hiemit voll- kommen erfüllt habe. Es zeichnet sich in vorzüglicher Hoch- achtung Gesellschaft für Gasin- dustrie in Augsburg. Gas- werk Steyr in Vollmacht: O. Pettenkofer.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzen- de, daß es sich jetzt nur noch hin- sichtlich einer Regellung der Gasbeleuchtung am unte- ren Ortsquai handeln würde in welcher Beziehung die zwi- schen ihm und dem Herrn Gasdirektor mündlich be- sprochenen Verfügungen zu treffen wären. Wird zur Kenntnis genommen - Z 7042. 2. Der Vorsitzende verliest nach- stehenden Amtsbericht:

und hiezu vorbenannte 11 Gaslaternen somit in Summe 43 öffentliche Strassenlaternen aufgestellt und die von meiner Vorgesetzten GeneralDirektion in Augsburg gemachten Zusage hiemit vollkommen erfüllt habe. Es zeichnet sich in vorzüglicher Hochachtung Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg. Gaswerk Steyr in Vollmacht: O. Pettenkofer.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß es sich jetzt nur noch hinsichtlich einer Regellung der Gasbeleuchtung am unteren Ortsquai handeln würde in welcher Beziehung die zwischen ihm und dem Herrn Gasdirektor mündlich besprochenen Verfügungen zu treffen wären. Wird zur Kenntnis genommen - Z 7042. 2. Der Vorsitzende verliest nachstehenden Amtsbericht:

„Löblicher Gemeinderat. Durch die in der Gemeinderatssitzung vom 16. d. Mts vollzogene und mit Allerhöchster Entschliessung Sr. Majestät des Kaisers vom 29. Juni d. J. bestätigte Wal des Herrn Gemeinderates Georg Pointner zum Bürgermeister der Stadt Steyr wird derselbe mit der Übername dieses Amtes auch Vorsitzender des k.k. Stadtschulrates Steyr und hat demach die Gemeinde-Vertretung an dessen Stelle aus ihrer Mitte oder aus den andern zur Gemendevertretung Wälbaren ein neues Mitglied in den Stadtschulrat zu entsenden. Um zu ermöglichen, daß an der demächst vorzunehmenden neuen Constituirung des kk Stadtschulrathes sämmtliche Mitglieder derselben theilnehmen können, beert sich demnach das Amt zu ersuchen, in der heutigen Sitzung ein

„Löblicher Gemeinderat. Durch die in der Gemeinderatssitzung vom 16. d. Mts vollzogene und mit Allerhöchster Entschliessung Sr. Majestät des Kaisers vom 29. Juni d. J. bestätigte Wal des Herrn Gemeinderates Georg Pointner zum Bürgermeister der Stadt Steyr wird derselbe mit der Ü- bername dieses Amtes auch Vorsitzender des k.k. Stadtschul- rates Steyr und hat demach die Gemeinde-Vertretung an dessen Stelle aus ihrer Mitte oder aus den andern zur Gemendevertretung Wälbaren ein neues Mit- glied in den Stadtschulrat zu entsenden. Um zu ermög- lichen, daß an der demächst vorzunehmenden neuen Constituirung des kk Stadt- schulrathes sämmtliche Mitglie- der derselben theilnehmen können, beert sich demnach das Amt zu ersuchen, in der heutigen Sitzung ein

Stadtschulratsmitglied wälen zu wollen, welches an die Stelle des Herr Bürgermei- sters Pointner in den Stadt- schulrat einzutreten hat. Steyr am 8. Juli 1879. L.A. Iglseder.“ Nach Vertheilung der Stimmzettel ersucht der Vorsitzende die Gemein- deräte Gründler und Perz das Skrutinium und den G.R. Redl das Verlesen der Stimmzettel zu übernehmen. Von den abgege- benen 20. Stimmen entfallen 14 Stimmen auf Herrn Emil Göppl, Apotheker, 4 Stimmen auf G.R. Leopold Huber und je eine Stimme auf die G.R. Josef Peyrl und Franz Ploberger. Der Vorsitzende verkündet, sohin das Resultat der Wal durch welche Herr Emil Göppl mit 14 Stimmen zum Mitglied der Stadtschulra- te gewält erscheint. - Z. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen.

Stadtschulratsmitglied wälen zu wollen, welches an die Stelle des Herr Bürgermeisters Pointner in den Stadtschulrat einzutreten hat. Steyr am 8. Juli 1879. L.A. Iglseder.“ Nach Vertheilung der Stimmzettel ersucht der Vorsitzende die Gemeinderäte Gründler und Perz das Skrutinium und den G.R. Redl das Verlesen der Stimmzettel zu übernehmen. Von den abgegebenen 20. Stimmen entfallen 14 Stimmen auf Herrn Emil Göppl, Apotheker, 4 Stimmen auf G.R. Leopold Huber und je eine Stimme auf die G.R. Josef Peyrl und Franz Ploberger. Der Vorsitzende verkündet, sohin das Resultat der Wal durch welche Herr Emil Göppl mit 14 Stimmen zum Mitglied der Stadtschulrate gewält erscheint. - Z. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen.

I. Section 3. G.R. Pointner verliest den von Josefa Bischof eingebrachten Rekurs gegen die Verfügung der städt. Armen-Commission vom 11. Juni d. J. Z. 4926, womit ihrem Ansuchen um eine Unterstützung keine Folge gegeben wurde, bemerkt, daß dieselbe nach Äusserung des zuständigen Armenrathes nicht so erwerbsunfähig sei, wie selbe glauben machen wolle, was auch durch ein Zeugnis der beiden Doktoren Clessin und Oberndorfer bestättiget erscheine und stellt sohin namens der Sektion den Antrag: „Dem Rekurse der Josefa Bischof kann nicht stattgegeben werden, weil ihre Erwerbsunfähigkeit nicht dargethan sei.“ G.R. Ploberger bemerkt, dieselbe sei noch ein rüstiges Weib, jedoch zu faul zur Arbeit. G.R. Mayr führt an, daß die Rekurrentin verheuratet,

I. Section 3. G.R. Pointner verliest den von Josefa Bischof eingebrachten Re- kurs gegen die Verfügung der städt. Armen-Commission vom 11. Juni d. J. Z. 4926, womit ihrem Ansuchen um eine Un- terstützung keine Folge gege- ben wurde, bemerkt, daß die- selbe nach Äusserung des zu- ständigen Armenrathes nicht so erwerbsunfähig sei, wie selbe glauben machen wolle, was auch durch ein Zeugnis der beiden Doktoren Clessin und Obern- dorfer bestättiget erscheine und stellt sohin namens der Sektion den Antrag: „Dem Rekurse der Josefa Bischof kann nicht stattgegeben werden, weil ihre Erwerbsunfähigkeit nicht dargethan sei.“ G.R. Ploberger bemerkt, dieselbe sei noch ein rüstiges Weib, je- doch zu faul zur Arbeit. G.R. Mayr führt an, daß die Rekurrentin verheuratet,

jedoch vermöge ihres streitsüchtigen Charakters von ihrem Gatten getrennt sei dieselbe sei nur eine Simulantin, welche durch ihre gute Zunge Mitleid erregen wolle während durch das ärztliche Zeugnis nachgewiesen erschei- ne, daß sie noch erwerbsfähig sei. Der Vorsitzende konstatirt, daß die- se Person für den jeweiligen Bür- germeister eine stehende Ru- brick sei, indem sie wöchentlich mehrere Male in Amte mit ihren Forderungen erscheine dieselbe habe wol ein par Mal auf Grund von Anweisungen ihres Armenvaters kleine Unterstützungen erhalten, aber eine fortlaufende Un- terstützung habe man ihr nicht zu Theil werden lassen können. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. - Z 7022. 4. G.R. Pointner bemerkt, daß

jedoch vermöge ihres streitsüchtigen Charakters von ihrem Gatten getrennt sei dieselbe sei nur eine Simulantin, welche durch ihre gute Zunge Mitleid erregen wolle während durch das ärztliche Zeugnis nachgewiesen erscheine, daß sie noch erwerbsfähig sei. Der Vorsitzende konstatirt, daß diese Person für den jeweiligen Bürgermeister eine stehende Rubrick sei, indem sie wöchentlich mehrere Male in Amte mit ihren Forderungen erscheine dieselbe habe wol ein par Mal auf Grund von Anweisungen ihres Armenvaters kleine Unterstützungen erhalten, aber eine fortlaufende Unterstützung habe man ihr nicht zu Theil werden lassen können. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. - Z 7022. 4. G.R. Pointner bemerkt, daß

im Hause des Herrn Josef Pfingst mann, Hausbesitzer N° 355 in Wieserfeld, feuer-polizeiwidrige Übelstände seien, indem nebst andern aus einer Wohnung seines Hauses eine schadhafte Rauchröhre unmittelbar neben dem Schindldache ins Freie führe; derselbe sei daher von der Gemeindevorstehung aufgefordert worden einen gemauerten Rauchzylinder aufführen zu lassen und dießfalls die erforderlichen Baupläne vorzulegen, welche Aufforderung bei nicht erfolgter Erfüllung demselben unter Androhung eines Pönfalles von 5 fl in Erinnerung gebracht worden sei. Hiegegen habe Herr Pfingstmann den Rekurs eingebracht, den Referent verliest und wonach Rekurrent die Bitte stellt, es möge von dieser Weisung

im Hause des Herrn Josef Pfingst mann, Hausbesitzer N° 355 in Wieserfeld, feuer-polizeiwidri- ge Übelstände seien, indem nebst andern aus einer Wohnung seines Hauses eine schadhafte Rauchröhre unmit- telbar neben dem Schindldache ins Freie führe; derselbe sei daher von der Gemeindevor- stehung aufgefordert wor- den einen gemauerten Rauchzylinder aufführen zu lassen und dießfalls die erforderlichen Baupläne vorzulegen, welche Auffor- derung bei nicht erfolgter Erfüllung demselben un- ter Androhung eines Pönfalles von 5 fl in Erinne- rung gebracht worden sei. Hiegegen habe Herr Pfingst- mann den Rekurs einge- bracht, den Referent ver- liest und wonach Rekur- rent die Bitte stellt, es mö- ge von dieser Weisung

Umgang genommen, und die ihm angedrohte Strafe nachgesehen werden, da er die zu den geforderlen Her- stellungen erforderlichen Mittel nicht besitze und ihm seine Realität nicht soviel abwerfe, daß er dem ihn gewordenen Auftrag nach- kommen könne. Referent bemerkt hiezu, daß die Sektion von der Ansicht ausgegangen sei, daß bei dem Umstande, als der Auf- trag aus feuerpolizeilichen Rücksichten getroffen wor- den sei, es nicht rätlich erschei- ne dem Gemeinderate ein Abgehen von dieser Ver- fügung zu empfelen, indem wenn ein Unglück geschehe, dann der Gemeinderat die Schuld hätte und durch den bestehenden Zustand der Parthei selbst Gefahr drohe. Die Sektion beantrage daher: „Die aus feuerpolizeilichen

Umgang genommen, und die ihm angedrohte Strafe nachgesehen werden, da er die zu den geforderlen Herstellungen erforderlichen Mittel nicht besitze und ihm seine Realität nicht soviel abwerfe, daß er dem ihn gewordenen Auftrag nachkommen könne. Referent bemerkt hiezu, daß die Sektion von der Ansicht ausgegangen sei, daß bei dem Umstande, als der Auftrag aus feuerpolizeilichen Rücksichten getroffen worden sei, es nicht rätlich erscheine dem Gemeinderate ein Abgehen von dieser Verfügung zu empfelen, indem wenn ein Unglück geschehe, dann der Gemeinderat die Schuld hätte und durch den bestehenden Zustand der Parthei selbst Gefahr drohe. Die Sektion beantrage daher: „Die aus feuerpolizeilichen

Rücksichten getroffenen Verfügungen der Gemeindevorstehung sollen aufrecht erhalten bleiben.“ G.R. Ploberger stellt die Frage, ob Rekurrent schon diesfalls gestraft worden sei, worüber Referent bemerkt, daß ihn die Strafe erst für den Fall der Nichterfüllung des Auftrages angedroht worden sei und wonach G.R. Ploberger bemerkt man solle demselben andeuten, die Herstellungen machen lassen, aber für eine Strafe sei er nicht. G.R. Josef Huber wünscht, daß bei dem Unstande, als Rekurrent mittellos sei, demselben die Kosten der Plananfertigung erspart werden möchten und daß im wegen der Herrstellung mündlich vom städtischen Ingenieur die nötigen Weisungen zu ertheilen seien und stellt einen

Rücksichten getroffenen Ver- fügungen der Gemeinde- vorstehung sollen aufrecht er- halten bleiben.“ G.R. Ploberger stellt die Frage, ob Rekurrent schon diesfalls ge- straft worden sei, worüber Referent bemerkt, daß ihn die Strafe erst für den Fall der Nichterfüllung des Auftra- ges angedroht worden sei und wonach G.R. Ploberger bemerkt man solle demsel- ben andeuten, die Herstel- lungen machen lassen, aber für eine Strafe sei er nicht. G.R. Josef Huber wünscht, daß bei dem Unstande, als Re- kurrent mittellos sei, demselben die Kosten der Plananfertigung erspart werden möchten und daß im wegen der Herrstellung mündlich vom städtischen Ingenieur die nötigen Wei- sungen zu ertheilen sei- en und stellt einen

hierauf abzielenden Zusatz- antrag, welcher sammt dem Antrag der Sektion zum Beschluß erhoben wird. - Z. 6645. 5. G.R. Pointner verliest den von H. Josef Reder eingebrachten Re- kurs wider eine Verfü- gung der Gemeindevor- stehung womit demselben wiederholt aufgetragen wurde, den bei seinem Hause befindli- chen Abort nebst Senkgrube aus sanitätspolizeilichen Rücksichten zu versetzen und die hiezu erforderlichen Baupläne vorzulegen und weiters ein Pönfall von 5 fl wegen nicht erfolgter Ent- sprechung dieses Auftrages gegen ihn verhängt wurde. Referennt stellt hiezu namens der Sektion den Antrag es sei diese Angelegenheit der 3ten Sektion zur kommissio- nellen Erhebung und sohin der Berichterstattung vor-

hierauf abzielenden Zusatzantrag, welcher sammt dem Antrag der Sektion zum Beschluß erhoben wird. - Z. 6645. 5. G.R. Pointner verliest den von H. Josef Reder eingebrachten Rekurs wider eine Verfügung der Gemeindevorstehung womit demselben wiederholt aufgetragen wurde, den bei seinem Hause befindlichen Abort nebst Senkgrube aus sanitätspolizeilichen Rücksichten zu versetzen und die hiezu erforderlichen Baupläne vorzulegen und weiters ein Pönfall von 5 fl wegen nicht erfolgter Entsprechung dieses Auftrages gegen ihn verhängt wurde. Referennt stellt hiezu namens der Sektion den Antrag es sei diese Angelegenheit der 3ten Sektion zur kommissionellen Erhebung und sohin der Berichterstattung vor-

läufig abzutreten. Beschuß nach Antrag. - Z. 6824. 6. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeindevorstehung. Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher in Betreff der Wiederversteuerung derselben für das Jahr 1879/80 der Beschluß zu fassen sein wird. Indem ich hievon die Anzeige erstatte, schliesse ich eine diesbezügliche Kundmachung vom vorigem Jahre mit der Anfrage an, ob die darin enthaltenen Verordnungen auch für das nächste Jahr beizubehalten sind. Steyr am 24. Juni 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß die betreffende Kundmachung dem Gemeinderate bekannt sein dürfte und stellt sohin namens der Sektion den Antrag: „Die Versteuerung der Hunde für das Jahr 1879/80

läufig abzutreten. Beschuß nach Antrag. - Z. 6824. 6. G.R. Pointner verliest nachste- henden Amtsbericht: „Löbliche Gemeindevorstehung. Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher in Be- treff der Wiederversteuerung derselben für das Jahr 1879/80 der Beschluß zu fassen sein wird. Indem ich hievon die Anzeige erstatte, schliesse ich eine dies- bezügliche Kundmachung vom vorigem Jahre mit der Anfrage an, ob die da- rin enthaltenen Verordnun- gen auch für das nächste Jahr beizubehalten sind. Steyr am 24. Juni 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß die betreffende Kundmachung dem Gemeinderate bekannt sein dürfte und stellt sohin na- mens der Sektion den Antrag: „Die Versteuerung der Hunde für das Jahr 1879/80

wolle nach den Bestimmung gen des Gemeinderatsbe- schlusses vom 5. Juli 1878 Z. 7913 eingeleitet und durchge- führt werden. Einstimmiger Beschluss nach An- trag. - Z. 6714. 7. G.R. Pointner verliest nach- stehendes Schreiben: „ad 1210 Präs. An die löbliche Stadtgemeinde- vorstehung Steyr. Im Zuge der Erhebungen behufs Anlegung des neuen Grundbuches ist zur Feststellung des Realbe- sitzes der löblichen Stadtgemein- de dann zur Ausmittlung des öffentlichen Gutes ein zur Abgabe der diesfälligen Auskünste bevollmächtigter Vertreter wolderselben zu vernehmen. Das Präsidium gibt sich demnach die Ehre, es wolle ein mit dem bezüg- lichen Besitzverhältnissen wollvertrauter Abgeordne- ter bestellt und hieher ge-

wolle nach den Bestimmung gen des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 1878 Z. 7913 eingeleitet und durchgeführt werden. Einstimmiger Beschluss nach Antrag. - Z. 6714. 7. G.R. Pointner verliest nachstehendes Schreiben: „ad 1210 Präs. An die löbliche Stadtgemeindevorstehung Steyr. Im Zuge der Erhebungen behufs Anlegung des neuen Grundbuches ist zur Feststellung des Realbesitzes der löblichen Stadtgemeinde dann zur Ausmittlung des öffentlichen Gutes ein zur Abgabe der diesfälligen Auskünste bevollmächtigter Vertreter wolderselben zu vernehmen. Das Präsidium gibt sich demnach die Ehre, es wolle ein mit dem bezüglichen Besitzverhältnissen wollvertrauter Abgeordneter bestellt und hieher ge-

fällig namhaft gemacht werden. Steyr am 28. Juni 1879. der kk Präsident. Weismayr.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag: „Zur Abgabe der Auskünfte über den Realbesitz der Stadtgemeinde bei Anlegung des neuen Grundbuches wolle der künftige Bürgermeister und abwechslungsweise der Gemeinderat Anton v. Jäger unter Beiziehung des Kanzleidirektors Amtmann und des StadtIngenieurs vorläufig betraut werden. Endgiltige Erklärungen bleiben der Genehmigung des Gemeinderathes vorbehalten. Einstimmiger Beschluss nach Antrag. Z. 6894. 8 G.R. Pointner bringt vor, daß von Seite des Gemeinderates Graz eine Zuschrift wegen Erlassung einer Peti-

fällig namhaft gemacht wer- den. Steyr am 28. Juni 1879. der kk Präsident. Weismayr.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag: „Zur Abgabe der Auskünfte über den Realbesitz der Stadtge- meinde bei Anlegung des neuen Grundbuches wolle der künftige Bürgermei- ster und abwechslungswei- se der Gemeinderat An- ton v. Jäger unter Beizie- hung des Kanzleidirektors Amtmann und des Stadt- Ingenieurs vorläufig be- traut werden. Endgiltige Erklärungen bleiben der Genehmigung des Ge- meinderathes vorbehalten. Einstimmiger Beschluss nach Antrag. Z. 6894. 8 G.R. Pointner bringt vor, daß von Seite des Gemeindera- tes Graz eine Zuschrift we- gen Erlassung einer Peti-

tion um Abänderung des Wehrgesetzes eingelangt sei und bemerkt weiter, nach- dem von einer Verlesung dieser Zuschrift Umgang ge- nommen wird, daß es sich nach den Ansichten des Gemein- derathes Graz hiebei haupt- sächlich um Ausdehnung des einjährigen freiwilligen Institutes für Beschaffung von Unter-Offizieren handle und stellt sohin namens der Sektion den Antrag diese Zuschrift sei einem dreigliederigen Comité zur Erstattung eines Antra- ges zu zuweisen. Dieser Antrag wird ange- nommen und werden als Mitglieder in dieses Comité berufen die G.R. Dr. Hoch- hauser, Holub und Wick- hoff. - Z. 6980. 9 G.R. Pointner verliest nach- stehenden Statthalterei Erlaß:

tion um Abänderung des Wehrgesetzes eingelangt sei und bemerkt weiter, nachdem von einer Verlesung dieser Zuschrift Umgang genommen wird, daß es sich nach den Ansichten des Gemeinderathes Graz hiebei hauptsächlich um Ausdehnung des einjährigen freiwilligen Institutes für Beschaffung von Unter-Offizieren handle und stellt sohin namens der Sektion den Antrag diese Zuschrift sei einem dreigliederigen Comité zur Erstattung eines Antrages zu zuweisen. Dieser Antrag wird angenommen und werden als Mitglieder in dieses Comité berufen die G.R. Dr. Hochhauser, Holub und Wickhoff. - Z. 6980. 9 G.R. Pointner verliest nachstehenden Statthalterei Erlaß:

„N 6132. An die Gemeindevorstehung Steyr. Im Hinblicke auf den mit der Eingabe vom 24. Jänner d.J. Z 660 geäusserten Wunsch des Gemeinderathes zu Steyr, daß der Unterricht im Maschinenzeichnen noch weiter ertheilt werde, wurde laut des Erlasses des hohen kk. Handelsministeriums vom 10. d.Mts. Z. 13800 die Veranstaltung getroffen, daß dieser Unterricht für das laufende Übergangsjahr vom Direktor der Anstalt, welcher sich hiezu bereit erklärte, umentgeldlich ertheilt werde. Zugleich wurde ich ermächtigt dem löblichen Gemeinderate die Befriedigung des hohen k.k. Handels-Ministeriums über dessen eine rege Theilname an den beiden Instituten bezeugenden Besuch der Versuchsanstalt auszusprechen, wie auch

„N 6132. An die Gemeindevor- stehung Steyr. Im Hinblicke auf den mit der Eingabe vom 24. Jänner d.J. Z 660 geäusser- ten Wunsch des Gemeinde- rathes zu Steyr, daß der Unter- richt im Maschinenzeichnen noch weiter ertheilt werde, wurde laut des Erlasses des hohen kk. Handelsministe- riums vom 10. d.Mts. Z. 13800 die Veranstaltung getrof- fen, daß dieser Unterricht für das laufende Übergangs- jahr vom Direktor der An- stalt, welcher sich hiezu bereit erklärte, umentgeldlich er- theilt werde. Zugleich wurde ich ermächtigt dem löblichen Gemeinderate die Befrie- digung des hohen k.k. Han- dels-Ministeriums über dessen eine rege Theilna- me an den beiden Insti- tuten bezeugenden Be- such der Versuchsanstalt auszusprechen, wie auch

zu eröffnen, daß sich das hohe Handelsministerium der Erwartung hingibt derselbe werde sich nun nach genom- mener Überzeugung über den Zustand der Anstalt bewo- gen finden, die Einleitung der Gasbeleuchtung in die Räume der Anstalt nach- träglich zu beschliessen. Schließlich hat das hohe Handelsministe- rium anzuordnen befun- den, daß das in der Anlage mitfolgende Statut für die vereinigten Anstalten provisorisch in Kraft zu treten hat und demnach bei Beginn des Schuljahres 1879/80 vorzuge- hen ist. Nachdem laut § 9 des provisorischen Statuts den Direktor der Anstalt ein Curatorium zur Seite ste- hen wird, so wolle der Ge- meinderat zur ehebaldi- gen Entsendung von drei Vertrauensmännern mit- telst Wal eingeladen und

zu eröffnen, daß sich das hohe Handelsministerium der Erwartung hingibt derselbe werde sich nun nach genommener Überzeugung über den Zustand der Anstalt bewogen finden, die Einleitung der Gasbeleuchtung in die Räume der Anstalt nachträglich zu beschliessen. Schließlich hat das hohe Handelsministerium anzuordnen befunden, daß das in der Anlage mitfolgende Statut für die vereinigten Anstalten provisorisch in Kraft zu treten hat und demnach bei Beginn des Schuljahres 1879/80 vorzugehen ist. Nachdem laut § 9 des provisorischen Statuts den Direktor der Anstalt ein Curatorium zur Seite stehen wird, so wolle der Gemeinderat zur ehebaldigen Entsendung von drei Vertrauensmännern mittelst Wal eingeladen und

mir das Ergebnis der letzteren bekannt gegeben werden. Linz am 19. Juni 1879 der k. k. Statthalter. Wiedmann.“ Referent bemerkt hierzu, daß das Statut ohnehin den Mitgliedern des Gemeinderathes zugekommen sei und daß es sich heute hauptsächlich nur um die Bestimmung des § 9 derselben handle, den Referent verliest und der lautet: „Der Anstalt steht ein Curatorium zur Seite, welches die Interessen derselben zu wahren und zu fördern, über die Befreiung vom Unterrichtsgelde und die strafweise Entziehung dieser Befreiung, sowie über Beschwerden jeder Art namentlich wegen verweigerter Aufname von Frequentanten in die Anstalt oder Ausschliessung derselben im Berufungswege zu entscheiden, und die Beschaffung der Fonde

mir das Ergebnis der letzteren bekannt gegeben werden. Linz am 19. Juni 1879 der k. k. Statthalter. Wiedmann.“ Referent bemerkt hierzu, daß das Statut ohnehin den Mitglie- dern des Gemeinderathes zugekommen sei und daß es sich heute hauptsächlich nur um die Bestimmung des § 9 derselben handle, den Referent verliest und der lautet: „Der Anstalt steht ein Curatorium zur Seite, welches die Interessen derselben zu wahren und zu fördern, über die Befreiung vom Unterrichtsgelde und die strafweise Entziehung die- ser Befreiung, sowie über Beschwerden jeder Art na- mentlich wegen verwei- gerter Aufname von Frequentanten in die Anstalt oder Ausschliessung derselben im Berufungs- wege zu entscheiden, und die Beschaffung der Fonde

für Stipendien zur Aufga- be hat. Eine Ingerenz auf die pädagogisch didaktische Lei- tung steht demselben jedoch nicht zu. Das Curatorium be- steht aus dem Bürgermei- ster der Stadt Steyr und drei- en, von der Gemeindever- tretung entsendeten Ver- trauensmännern, ferner aus 4 vom kk Handelsmi- nisterium ernannten Mitgliedern und aus dem Direktor der Anstalt. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Curatoriums mit Ausname jener des Direktors der Anstalt ist auf die Dauer von drei Jahren beschränkt. Den Vor- sitzenden des Curatoriums ernennt aus dessen Mit- gliedern das k.k. Handels- ministerium dessen Stell- vertreter erwält das Curatorium selbst. Das Curatorium hat sich wenig-

für Stipendien zur Aufgabe hat. Eine Ingerenz auf die pädagogisch didaktische Leitung steht demselben jedoch nicht zu. Das Curatorium besteht aus dem Bürgermeister der Stadt Steyr und dreien, von der Gemeindevertretung entsendeten Vertrauensmännern, ferner aus 4 vom kk Handelsministerium ernannten Mitgliedern und aus dem Direktor der Anstalt. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Curatoriums mit Ausname jener des Direktors der Anstalt ist auf die Dauer von drei Jahren beschränkt. Den Vorsitzenden des Curatoriums ernennt aus dessen Mitgliedern das k.k. Handelsministerium dessen Stellvertreter erwält das Curatorium selbst. Das Curatorium hat sich wenig-

stens 6 mal des Jahres zur Berathung zu versammeln ist jedoch auch ausserdem auf Wunsch von mindestens 4 Mitgliedern einzuberufen. Die Sitzungsprotokolle sind dem kk Handelsministeriums vorzulegen.“ Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, es wollen zur Feststellung eines Curatoriums von Seite des Gemeinderathes drei Vertrauensmänner mittelst Wal entsendet werden. G.R. Dr. Hochhauser schlägt für die Wal die Herrn Karl Holub und Josef Huber aus dem Gemeinderate, und als dritten Herrn Franz Tomitz als Obmann der industriellen Gewerbeausstellung vor. Es wird sohin zur Wahl mittelst Stimmzettel geschritten über Ersuchen des Vorsitzenden wobei die Gemeinderäthe

stens 6 mal des Jahres zur Berathung zu versammeln ist jedoch auch ausserdem auf Wunsch von mindestens 4 Mitgliedern einzuberu- fen. Die Sitzungsprotokolle sind dem kk Handelsmi- nisteriums vorzulegen.“ Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, es wollen zur Feststellung eines Curatoriums von Seite des Gemeinderathes drei Vertrauensmänner mittelst Wal entsendet werden. G.R. Dr. Hochhauser schlägt für die Wal die Herrn Karl Holub und Josef Huber aus dem Gemeinderate, und als dritten Herrn Franz To- mitz als Obmann der in- dustriellen Gewerbeaus- stellung vor. Es wird sohin zur Wahl mit- telst Stimmzettel geschritten über Ersuchen des Vorsitzenden wobei die Gemeinderäthe

Landsiedl und Peyrl das Skrutinium und G.R. Wen- hart das Verlesen der Stimm- zettel besorgen. Von den ab- gegebenen 20 Stimmzetteln entfallen 19 Stimmen auf G.R. Carl Holub, je 18 Stimmen auf G.R. Josef Huber und Herrn Franz Tomitz, 2 Stim- men auf G.R. Gründler und je eine Stimme auf die G.R. Dr. Hochhauser, Putz und Reder. Der Vorsitzende verkündet das Resultat wonach G.R. Holub mit 19 Stimmen, G.R. Josef Huber mit 18 und Herr Franz Tomitz mit 18 Stim- men das Curatorium ge- wält erscheinen und spricht die Hoffnung aus, die Ge- wälten würden so freund- lich sein, sich dieser Aufgabe zu unterziehen. G.R. Peyrl bemerkt, er habe eben vernommen, daß im Statut die Rede vom Freiplätzen

Landsiedl und Peyrl das Skrutinium und G.R. Wenhart das Verlesen der Stimmzettel besorgen. Von den abgegebenen 20 Stimmzetteln entfallen 19 Stimmen auf G.R. Carl Holub, je 18 Stimmen auf G.R. Josef Huber und Herrn Franz Tomitz, 2 Stimmen auf G.R. Gründler und je eine Stimme auf die G.R. Dr. Hochhauser, Putz und Reder. Der Vorsitzende verkündet das Resultat wonach G.R. Holub mit 19 Stimmen, G.R. Josef Huber mit 18 und Herr Franz Tomitz mit 18 Stimmen das Curatorium gewält erscheinen und spricht die Hoffnung aus, die Gewälten würden so freundlich sein, sich dieser Aufgabe zu unterziehen. G.R. Peyrl bemerkt, er habe eben vernommen, daß im Statut die Rede vom Freiplätzen

sei; er möchte nun um Aufklärung bitten, wie es sich mit diesen Freilätzen verhält, ob deren eine gewisse Zal bestimmt sei, oder ob die Gemeindevertretung in dieser Richtung ein Wort mitzusprechen habe, oder ob dieß nur das Curatorium oder die Direktion angehe. G.R. Pointner erwiedert, man müsse zuerst überhaupt abwarten wie viel Schüler in der Anstalt Platz hätten, dann wie viel zalende Schüler sich melden würden und wie viel solche die nicht zalen können. Vor Allem müßte man natürlich Jene unterbringen, die sich für eine Zalung aussprechen, wenn sie sonst den Anforderungen für die Aufname entsprechen; erst hienach werde, wenn noch Raum vorhanden sei, das Curatorium

sei; er möchte nun um Auf- klärung bitten, wie es sich mit diesen Freilätzen ver- hält, ob deren eine gewisse Zal bestimmt sei, oder ob die Gemeindevertretung in dieser Richtung ein Wort mit- zusprechen habe, oder ob dieß nur das Curatorium oder die Direktion angehe. G.R. Pointner erwiedert, man müsse zuerst über- haupt abwarten wie viel Schüler in der Anstalt Platz hätten, dann wie viel za- lende Schüler sich melden würden und wie viel sol- che die nicht zalen können. Vor Allem müßte man natürlich Jene unter- bringen, die sich für eine Zalung aussprechen, wenn sie sonst den Anforderun- gen für die Aufname entsprechen; erst hienach wer- de, wenn noch Raum vor- handen sei, das Curatorium

entscheiden, welchen von den angemeldeten Schülern Frei- plätze zu ertheilen wären. /: G. R. Dr. Hochhauser entfernt sich :/ II. Sektion 10. G.R. Leopold Huber verliest nachstehende Eingabe: „Löbli- che Gemeindevorstehung die an der hiesigen Schloßmau- er angebrachten städtischen Verkaufsgewölbe sind ver- tragsmässig an nachange- führte Partheien als: N 1 an Johann Huter mit 8 fl 80 N 2 " Alois Federizzi mit 35 fl 20 N 3 " Ignaz Zohner " 29 fl 69 N 4 " Anna Doppler " 30 fl N 5 " Franz Schlader " 25 fl N 6 " Karl Thomaßer " 73 fl 40 N 7 " Ander Duftschnd " 69 fl N 8 " Josefa Miller " 66 fl N 9 " Alois Wagner " 60 fl 50 N 10 " Johann Bachner " 47 fl 30 N 11 " Johann Stiglitz " 57 fl 31 vermietet und erlöschen

entscheiden, welchen von den angemeldeten Schülern Freiplätze zu ertheilen wären. /: G. R. Dr. Hochhauser entfernt sich :/ II. Sektion 10. G.R. Leopold Huber verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeindevorstehung die an der hiesigen Schloßmauer angebrachten städtischen Verkaufsgewölbe sind vertragsmässig an nachangeführte Partheien als: N 1 an Johann Huter mit 8 fl 80 N 2 " Alois Federizzi mit 35 fl 20 N 3 " Ignaz Zohner " 29 fl 69 N 4 " Anna Doppler " 30 fl N 5 " Franz Schlader " 25 fl N 6 " Karl Thomaßer " 73 fl 40 N 7 " Ander Duftschnd " 69 fl N 8 " Josefa Miller " 66 fl N 9 " Alois Wagner " 60 fl 50 N 10 " Johann Bachner " 47 fl 30 N 11 " Johann Stiglitz " 57 fl 31 vermietet und erlöschen

diese kontraktlichen Mietrechte im Laufe dieses Jahres. Die gefertigten Miether erklären sich mit der Verlängerung des bisherigen Mietrechtes zu den angesetzten Mietpreisen auf weitere sechs Jahre einverstanden und stellen die vereinte Bitte, Eine löbliche Gemeinde-Vorstehung geruhe diesen Antrag dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Beschlussfassung begutachten vorzulegen. Steyr am 5. Juli 1879. Johann Hutter, Alois Fedrizzi, Zohner, Anna Doppler, Franz Schlader, Karl Thomaßer, Andreas Duftschmid, Josefa Müllner, Alois Wagner, Johann Bachner, Johann Stiglitz.“ Referent stellt hiezu namens der Sektion den Antrag es wolle der löbliche Gemeinderath dieses Gesuch unter-

diese kontraktlichen Miet- rechte im Laufe dieses Jahres. Die gefertigten Miether er- klären sich mit der Verlän- gerung des bisherigen Mietrechtes zu den ange- setzten Mietpreisen auf weitere sechs Jahre einver- standen und stellen die vereinte Bitte, Eine löbliche Gemeinde-Vorstehung ge- ruhe diesen Antrag dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Beschlussfas- sung begutachten vorzu- legen. Steyr am 5. Juli 1879. Johann Hutter, Alois Fedrizzi, Zohner, Anna Doppler, Franz Schlader, Karl Thomaßer, An- dreas Duftschmid, Josefa Müllner, Alois Wagner, Johann Bachner, Johann Stig- litz.“ Referent stellt hiezu namens der Sektion den Antrag es wolle der löbliche Gemein- derath dieses Gesuch unter-

denselben Bedingnissen wie bisher auf weitere 6 Jahre bewilligen. G.R. Peyrl unterstützt die- sen Antrag, weil die Erfah- rung gezeigt habe, daß durch eine Ausschreibung für die Gemeinde nichts ge- wonnen werde. G.R. Wenhart unterstützt gleichfalls den Antrag, weil die Geschäfte dermalen nicht besser gehen, und die Ge- meinde daher mit dem ge- genwärtigen Ertrage die- ser Gewölbe zufrieden sein müsse. G.R. Redl macht aufmerk- sam, daß der vom Herrn Franz Schlader gezalte Zins in kei- nem Verhältnis zu den ü- brigen Zinsen stünde und der diesfällige Unterschied allzugroß sei. Der Vorsitzende bestätigt dieses und bemerkt, daß man bei der letzten Vermietung

denselben Bedingnissen wie bisher auf weitere 6 Jahre bewilligen. G.R. Peyrl unterstützt diesen Antrag, weil die Erfahrung gezeigt habe, daß durch eine Ausschreibung für die Gemeinde nichts gewonnen werde. G.R. Wenhart unterstützt gleichfalls den Antrag, weil die Geschäfte dermalen nicht besser gehen, und die Gemeinde daher mit dem gegenwärtigen Ertrage dieser Gewölbe zufrieden sein müsse. G.R. Redl macht aufmerksam, daß der vom Herrn Franz Schlader gezalte Zins in keinem Verhältnis zu den übrigen Zinsen stünde und der diesfällige Unterschied allzugroß sei. Der Vorsitzende bestätigt dieses und bemerkt, daß man bei der letzten Vermietung

dieses Gewölbe dem Herrn Schlader nur darum um diesen niedrigen Preis überlassen habe, weil diese nur auf eine kurze Zeit erfolgt sei und man in Betracht gezogen habe, daß ohnehin ehestens neue Mitverträge abzuschliessen seien. Es stehe heute dem Gemeinderate frei, dieses Gewölbe in den Antrag der Sektion einzubeziehen oder ene Mehrzalung hiefürzu verlangen. G.R. Ploberger wünscht man solle den Mietvertrag nicht auf 6 Jahre abschliessen, die Gemeinde müsse den Mietern immer 6 Jahre bewilligen, während dieselben der Gemeinde vierteljährig aufkünden. Der Vorsitzende bezeichnet diese Bemerkung als unrichtig indem auch die Gemeinde das Recht der vierteljährige Kündigung habe und ersucht diesfalls den Referenten, den betref-

dieses Gewölbe dem Herrn Schla- der nur darum um diesen niedrigen Preis überlassen habe, weil diese nur auf eine kurze Zeit erfolgt sei und man in Betracht gezogen habe, daß ohnehin ehestens neue Mitverträge abzu- schliessen seien. Es stehe heute dem Gemeinderate frei, die- ses Gewölbe in den Antrag der Sektion einzubeziehen oder ene Mehrzalung hiefür- zu verlangen. G.R. Ploberger wünscht man solle den Mietvertrag nicht auf 6 Jahre abschliessen, die Gemein- de müsse den Mietern immer 6 Jahre bewilligen, während dieselben der Gemeinde vierteljährig aufkünden. Der Vorsitzende bezeichnet diese Bemerkung als un- richtig indem auch die Ge- meinde das Recht der vier- teljährige Kündigung habe und ersucht diesfalls den Referenten, den betref-

fenden Passus aus dem bis- herigen Vertrage vorzule- sen was G.R. Leopold Huber thut und wodurch die Bemer- kung des Vorsitzenden bestä- tigt wird. G R. Peyrl schließt sich den Aus- führungen des G.R. Redl an und glaubt man solle mit Herrn Schlader ein Protokoll aufnehmen, in welchem derselbe sein Anbot erklä- ren könne, widrigens das betreffende Gewölbe aus- zuschreiben sei. Der Vorsitzende bemerkt, er werde die Aufname eines Protokolles mit Herrn Schla- der veranlassen und das selbe dann dem Gemein- derate vorlegen. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrag des G.R. Peyrl wird angenommen. - Z. 7170. 11. G.R. Leopold Huber verliest ein mit Herrn Martin Jauch,

fenden Passus aus dem bisherigen Vertrage vorzulesen was G.R. Leopold Huber thut und wodurch die Bemerkung des Vorsitzenden bestätigt wird. G R. Peyrl schließt sich den Ausführungen des G.R. Redl an und glaubt man solle mit Herrn Schlader ein Protokoll aufnehmen, in welchem derselbe sein Anbot erklären könne, widrigens das betreffende Gewölbe auszuschreiben sei. Der Vorsitzende bemerkt, er werde die Aufname eines Protokolles mit Herrn Schlader veranlassen und das selbe dann dem Gemeinderate vorlegen. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrag des G.R. Peyrl wird angenommen. - Z. 7170. 11. G.R. Leopold Huber verliest ein mit Herrn Martin Jauch,

Urmacher, aufgenommene Protokoll, mit welchem der selbe erklärt er sei wegen schlechten Geschäftsgang nicht mehr in der Lage, den Zins per järlich 135 fl für das Verschleißgewölbe N 3 beim Bürgerspital zu zalen und müsse daher dasselbe hiemit vierteljährig aufkünden, ausgenommen, wenn ihm der Zins auf järlich 80 fl herabgemindert würde. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag dieses Ansuchen nicht zu bewilligen, sondern eine Lizitation anzuordnen und hiefür den AusrufPreis des Gewölbes mit 100 fl zu bestimmen. G.R. Ploberger bemerkt, er würde von einer Lizitation Umgang nehmen, wenn Herr Jauch sich zu einer Miethe von 100 fl herbeiliesse. Bei der erfolgten Abstimmung

Urmacher, aufgenommene Protokoll, mit welchem der selbe erklärt er sei wegen schlechten Geschäftsgang nicht mehr in der Lage, den Zins per järlich 135 fl für das Ver- schleißgewölbe N 3 beim Bürgerspital zu zalen und müsse daher dasselbe hiemit vierteljährig aufkünden, ausgenommen, wenn ihm der Zins auf järlich 80 fl herab- gemindert würde. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag dieses Ansuchen nicht zu be- willigen, sondern eine Lizitation anzuordnen und hiefür den Ausruf- Preis des Gewölbes mit 100 fl zu bestimmen. G.R. Ploberger bemerkt, er würde von einer Lizitation Umgang nehmen, wenn Herr Jauch sich zu einer Miethe von 100 fl herbeiliesse. Bei der erfolgten Abstimmung

über den Sektionsantrag- wird derselbe einstimmig an- genommen. - Z. 7132. 12. G.R. Leopold Huber führt an, daß laut einem vorliegen- den Amtsberichte die mit Herrn Kollmann und Frau Berger bestehenden Verträ- ge wegen Verpachtung der beiden Zuckerbäckerstände mit August d.J. ablaufen und stellt namens der Sektion den Antrag: „es sollen die Pächter vorgela- den werden und Herr Bür- germeister die Durchführung übernehmen.“ Beschluss nach Antrag. - Z. 7140. 13. 14. 15. /: die G.R. Haller und Anton von Jäger treten nach § 67 G.St. ab :/ G.R. Leopold Huber referirt ü- ber die beiden Gesuche der Herrn Josef Haller und Josef Baumgartner wegen Ermäs-

über den Sektionsantragwird derselbe einstimmig angenommen. - Z. 7132. 12. G.R. Leopold Huber führt an, daß laut einem vorliegenden Amtsberichte die mit Herrn Kollmann und Frau Berger bestehenden Verträge wegen Verpachtung der beiden Zuckerbäckerstände mit August d.J. ablaufen und stellt namens der Sektion den Antrag: „es sollen die Pächter vorgeladen werden und Herr Bürgermeister die Durchführung übernehmen.“ Beschluss nach Antrag. - Z. 7140. 13. 14. 15. /: die G.R. Haller und Anton von Jäger treten nach § 67 G.St. ab :/ G.R. Leopold Huber referirt über die beiden Gesuche der Herrn Josef Haller und Josef Baumgartner wegen Ermäs-

sigung der Platzgebühr für ihre Jahrmarktstätten und stellt hiezu namens der Sektion folgenden Antrag: „Laut Tarif für die Jahrmarktgebühren, festgestellt mit Sitzungsbeschluss des Gemeinderates von 4. Oktober 1878, beantragt die Sektion diesen Beschluss aufrecht zu erhalten, indem der Tarif ganz nach früherer Einzalung berechnet wurde, die Änderung betrifft nur, daß jetzt die Berechnung nach □ Meter und früher nach Schuh berechnet wurde.“ Der Vorsitzende bemerkt, er glaube sich erinnern zu können, daß die beiden Gesuchsteller in ihrer Eingabe darauf berufen, daß ihre frühere Gebühr durch Gemeinderatsbeschluß festgesetzt worden sei. Referent erwiedert, daß sich dies nur auf ihre

sigung der Platzgebühr für ihre Jahrmarktstätten und stellt hiezu namens der Sektion folgenden Antrag: „Laut Tarif für die Jahrmarkt- gebühren, festgestellt mit Sitzungsbeschluss des Gemein- derates von 4. Oktober 1878, beantragt die Sektion die- sen Beschluss aufrecht zu er- halten, indem der Tarif ganz nach früherer Einza- lung berechnet wurde, die Änderung betrifft nur, daß jetzt die Berechnung nach □ Meter und früher nach Schuh berechnet wurde.“ Der Vorsitzende bemerkt, er glaube sich erinnern zu können, daß die beiden Gesuchsteller in ihrer Einga- be darauf berufen, daß ihre frühere Gebühr durch Ge- meinderatsbeschluß festge- setzt worden sei. Referent erwiedert, daß sich dies nur auf ihre

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