worden sei; er frägt hiebei, ob dieser Grund ihr gehöre, weil sie dies behaupte. Der Vorsitzende bemerkt, daß dieses nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung sei und bringt den Sektionsantrag zur Abstimmung, der mit der Modification des GR Anton v. Jäger und zwar unter Festsetzung eines Termines bis spätestens November einstimmig angenommen wird Z 6179. 12. GR Josef Huber verliest nachstehenden Bericht: „BA Z 389 - Löbliche Gemeindevorstehung! Bei der im vorigen Monate beim kk Kreisgerichte erfolgten Besitzthumerhebung in der Gemeinde St. Ulrich sind vom Gefertigten und den Herrn Gemeinderäten Josef Haller und Josef Reder nachstehende Grundparzellen als Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr angegeben worden: Parzell. Nr. 263 städt. Wald - 9 Joch 176 □° dt. 1094 6 505 □°
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