dem GR Josef Huber übertra- gen habe. 11. GR Josef Huber verliest eine Eingabe der Frau Josefa Rosenauer, mit welcher sie zu Folge erhalte- nen Auftrages von Seite der Ge- meindevorstehung, die vor ihrem Hause angepflanzten Bäume zu entfernen oder um deren Belassung beim Gemeinderath einzuschreiten, die Bitte stellt, diese Bäume auf ferner da- selbst belassen zu dürfen und stellt hiezu namens der Sek- tion den Antrag, „die Verfü- gung der Gemeindevorste- hung aufrecht zu erhalten, die löbliche Gemeindevorstehung möge für die Entfernung der Bäume Entscheidung tref- fen.” GR Anton v. Jäger glaubt, es wäre passender, wenn ihr gestattet würde, die Bäume im Herbste auszugraben, weil sie dieselben dann doch verwerten könnte, während sie sonst zu Grunde gehen würden; er stellt
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