dem GR Josef Huber übertragen habe. 11. GR Josef Huber verliest eine Eingabe der Frau Josefa Rosenauer, mit welcher sie zu Folge erhaltenen Auftrages von Seite der Gemeindevorstehung, die vor ihrem Hause angepflanzten Bäume zu entfernen oder um deren Belassung beim Gemeinderath einzuschreiten, die Bitte stellt, diese Bäume auf ferner daselbst belassen zu dürfen und stellt hiezu namens der Sektion den Antrag, „die Verfügung der Gemeindevorstehung aufrecht zu erhalten, die löbliche Gemeindevorstehung möge für die Entfernung der Bäume Entscheidung treffen.” GR Anton v. Jäger glaubt, es wäre passender, wenn ihr gestattet würde, die Bäume im Herbste auszugraben, weil sie dieselben dann doch verwerten könnte, während sie sonst zu Grunde gehen würden; er stellt
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