„Über die Bekanntgebung vom kk Handelsministeriums über die Räumung der Lokalitä- ten im Exzölestinergebäude bis Ende Juli, beantragt die Sek- tion, daß nachdem der Mietver- trag mit der kk Telegrafen- Direktion in Linz ohnehin bis 16. Juni abläuft. genehmigend zur Kenntnis zu nehmen und diese Lokalitäten nach der Räu- mung zu besichtigen und selbe zu Schulzwecken zuzuführen.” GR Breslmayr stellt die Frage, ob denn keine Kündigung durch den Vertrag festgesetzt sei, wo- rüber vom Schriftführer der § 1 des diesfälligen Vertrages vorgelesen wird, welcher lautet: „Vermiethet die Stadtgemein- de Steyr in Oberösterreich auf Grund des in der Gemeinde- rats-Sitzung vom 17. Mai 1878 gefaßten Beschlusses im zwei- ten Stockwerke des Exzölesti- nergebäudes Haus N. 134 in der Berggasse zu Steyr
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