Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

„Über die Bekanntgebung vom kk Handelsministeriums über die Räumung der Lokalitäten im Exzölestinergebäude bis Ende Juli, beantragt die Sektion, daß nachdem der Mietvertrag mit der kk TelegrafenDirektion in Linz ohnehin bis 16. Juni abläuft. genehmigend zur Kenntnis zu nehmen und diese Lokalitäten nach der Räumung zu besichtigen und selbe zu Schulzwecken zuzuführen.” GR Breslmayr stellt die Frage, ob denn keine Kündigung durch den Vertrag festgesetzt sei, worüber vom Schriftführer der § 1 des diesfälligen Vertrages vorgelesen wird, welcher lautet: „Vermiethet die Stadtgemeinde Steyr in Oberösterreich auf Grund des in der Gemeinderats-Sitzung vom 17. Mai 1878 gefaßten Beschlusses im zweiten Stockwerke des Exzölestinergebäudes Haus N. 134 in der Berggasse zu Steyr

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