Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

und in der Folge zur Reparatur oder neuen Herstellung der Brunnstube 2/3 der Kosten zu bestreiten. 42. Nr. 111 Steyrdorf, Besitzer: Johann u. Josefine Gruber. Haftung: „Der Besitzer ist verbunden, diese bürgerlich ge- machte Realität immer im gu- ten Stand herzuhalten und hiebei ohne magistratliche Be- willigung keinen Bau zu führen, übrigens unterliegt selbe allen Lasten, ist jedoch durch 5 Jahre vom 4. April 1810 als der Tag der Ratifikation bis dahin 1815 steuerfrei.” Bei der hierüber erfolgenden getrennten Abstimmung über jede einzelne Post wird die Ü- bertragung derselben ins neue Grundbuch konform dem An- trage der Sektion beschlossen mit Ausname der Post 27, hinsichtlich deren vom Gemein- derate die Nichtübertragung beschlossen wird. Referent stellt sohin schließlich Namens der Sektion den

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