und in der Folge zur Reparatur oder neuen Herstellung der Brunnstube 2/3 der Kosten zu bestreiten. 42. Nr. 111 Steyrdorf, Besitzer: Johann u. Josefine Gruber. Haftung: „Der Besitzer ist verbunden, diese bürgerlich gemachte Realität immer im guten Stand herzuhalten und hiebei ohne magistratliche Bewilligung keinen Bau zu führen, übrigens unterliegt selbe allen Lasten, ist jedoch durch 5 Jahre vom 4. April 1810 als der Tag der Ratifikation bis dahin 1815 steuerfrei.” Bei der hierüber erfolgenden getrennten Abstimmung über jede einzelne Post wird die Übertragung derselben ins neue Grundbuch konform dem Antrage der Sektion beschlossen mit Ausname der Post 27, hinsichtlich deren vom Gemeinderate die Nichtübertragung beschlossen wird. Referent stellt sohin schließlich Namens der Sektion den
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