Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

Besitzesnachfolger ausgestellte Erklärung vom 20. März 1840, womit die auf den bei diesem Hause befindlichen Grund entspringenden Wasserquelle, die dabei befindliche Brunstube und der Graben, wo die Wasserleitung fortgeht, als Eigenthum der Brunngemeinde Steyrdorf, Wieserfeld und Aichet resp. der Stadt Steyr erklärt wurde, womit die Besitzer dieses Hauses schuldig sind, alle in dieser Erklärung sub Post 1 bis inlcusive 4 enthaltenen Verbindlichkeiten rücksichtlich dieser Wasserquelle der Brunnstube, des Grabens, des Kellers und der Wasserleitung überhaupt vollen Inhaltes als Reallast intabulirt. 41. Nro. 394 Aichet, Besitzer Josef und Maria Haslinger, Haftung: „Der Besitzer Georg Neubauer für sich und seine Nachfolger macht sich verbindlich, die Abänderung der Brunnstube in seinem Garten dermal auf seine Kosten herzustellen.

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