Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

die Brunnröhr von des Krennmülersbrunn an, bis in sein Brunnkorb, in welchen das Einrinnen nachdem Verhältnis der Brunnröhren vergrößert werden muß, als auch der steinerne Brunnkorb selbst und seine in dasselbe eingesetzte Pumpen, dann auch das ebenfalls wie das Einrinnen zu vergrössernde Ausrinnen und von diesen bis für seine Hausmauer hinaus die einzulegende schiefe Röhre auf seine Kosten herzustellen und jederzeit im guten Stande herzuhalten, im Nichtbefolgungsfalle aber obiger Verbindlichkeit solle der Besitzer auf immer des Wassergenusses verlustig sein. 40. Nr. 402 in Aichet Besitzer: Josef und Theresia Lehner, Haftung: „Den 18. April 1840 wurde vermög gerichtlicher Bewilligung ddo 30. März 1840 Z 925 die von den Josef und Theresia Bachmayr'schen Eheleuten für sich und ihre

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