37. Nro. 225, Besitzer: Anton Rettenhuber Haftung: „Dem Besitzer dieser Realität wurde der bei dem Hause befindliche Stadtgrund zur Benützung eines Gartl gegen järlichen Grundzins 30 x C.M. und gegen die in der magistratlichen Erledigung vom 26. Mai 1820 bezeichneten Verbindlichkeiten überlassen. 38. Nr. - bei der Steyr Besitzer österreich. Waffenfabrick. Haftung: „Der Besitzer ist nach dem dritten Abschnitte des Kaufvertrages schuldig, die an das Wiesel anstossende Wasserschlacht in guten aufrechten Stand herzuhalten, ferner laut nachträglicher Erklärung verbunden, die Flösse bei der Holzflössung in diese Wiese zur Ausbringung des Holzes einzulassen. 39. Nr. 291 Wieserfeld, Besitzer: Alois und Juliana Heindl. Haftung: „Der Besitzer, seine Erben und Nachfolger sind schuldig, wegen des geniessenden Überwassers von dem Gemeindebrunn in Wieserfeld sowol
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