Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

gemachte Realität unterliegt allen bürgerlichen Lasten, ist jedoch durch 5 Jahre vom 4. April 1810 als den Tag der Ratifikation bis 1815 steuerfrei und darf hiebei ohne magistratliche Genehmigung kein Bau vorgenommen werden.” 35. Nr. 197 bei der Steyr, Besitzer: der Milde-Versorgungsfond. Haftung: Der Besitzer ist schuldig, die nach der Länge des Gartens an der Mittagsseite befindliche Wasserschlacht auf eigene Kosten immer in guten Stand herzuhalten.” Hiebei bemerkt Referent, daß nach der, in der Sektion vom GR Dr. Hochhauser gesprochenen Ansicht es wünschenswerth wäre, daß die zwischen der Gemeinde der WehrgrabenCommune und den Interessenten am Wehrgraben im Vergleichswege seiner Zeit abgeschlossenen Abmachungen ins neue Grundbuch eingetragen würden.

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