Gartengrund bis zum Mühlbache hinziehenden öffentlichen Kanal die Aufbrechung und Aushebung der denselben bedeckenden Erd- und Schuttmauer in der ganzen Länge des dem Besitzer Franz Peyrleitner gegenwärtig eigenthümlichen Grundes, sowie auch in der zur Reparaturvorname erforderlichen Breite unweigerlich und auf seine Kosten vorzunehmen und nach geschehener Herstellung die Überdeckung des Kanals mit Erde und Schutt wieder zu bewerkstelligen, welches vermög gerichtlicher Bewilligung dd 8. Oktober 1842 Z 2750 als Reallast intabulirt wurde.” 34. Nr. 71 Steyrdorf, Besitzer Mathias Meidinger, Haftung: „Der Besitzer ist verbunden, das Thor, wie es beim Kauf beschaffen war, immer im guten Stand herzuhalten, weil die Strasse durchführt, nur erwiesene Verletzungen durch Fuhrleute reparirt die Stadtgemeinde. 2. Diese bürgerlich
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