Gartengrund bis zum Mühlbache hinziehenden öffentlichen Kanal die Aufbrechung und Aushebung der denselben bedeckenden Erd- und Schuttmauer in der ganzen Länge des dem Besitzer Franz Peyrleitner gegenwärtig eigenthümlichen Grundes, sowie auch in der zur Reparaturvorna- me erforderlichen Breite un- weigerlich und auf seine Ko- sten vorzunehmen und nach geschehener Herstellung die Über- deckung des Kanals mit Erde und Schutt wieder zu bewerk- stelligen, welches vermög ge- richtlicher Bewilligung dd 8. Okto- ber 1842 Z 2750 als Reallast inta- bulirt wurde.” 34. Nr. 71 Steyrdorf, Besitzer Mathias Meidinger, Haftung: „Der Besitzer ist verbunden, das Thor, wie es beim Kauf beschaffen war, immer im guten Stand herzuhalten, weil die Strasse durchführt, nur erwiesene Verletzungen durch Fuhrleute reparirt die Stadt- gemeinde. 2. Diese bürgerlich
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