Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

wendig ist, wieder von diesen Grund gegen Nachlaß des Grunddienstes abtreten.” 28. Nr. 102 Steyrdorf, Besitzer: Johann und Theresia Schatzl, Haftung: „Die in dem Reverse vom 1. Jänner 1853 enthaltenen Verbindlichkeiten wegen zweckmässiger Versorgung der Feuerleitern im Hofraume dieses Hauses und den öffentlichen Platz neben diesem Hause nie zu beeinträchtigen, zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr einverleibt.” 31. Nr. 169 Steyrdorf, Besitzer: Johann und Maria Bachner, Haftung: „der Besitzer ist schuldig für die demselben zur Benützung überlassenen, unter der Dachung des zwischen dem Haus Nr. 121 und dem gegenwärtigen befindlichen Schwiebogens vorhandenen Platz, erstens die Dachung gut herzuhalten, zweitens an der Schwibogemauer nichts zu verderben, drittens keine neue Mauer, sondern

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