im weiteren wird denselben der rückwärts ihres Hauses an den Ennsfluss angelegenen Platz auf der Seite der Jakob Vogl'schen Holzhandlungsbehausung mit 2 Klafter von jener Seite der Frauenstiege zu, aber nur mit 10 Schuh gegen den Enssfluß zu und gegen dem überlassen, daß sie 1. hievon zur Stadt järlich einen Grunddienst pr 15 x be- zalen 2. daß durchdessen allfälli- ge Ebnung und Einfangung weder dem Besitzer der Holzhand- lungsbehausung noch dem Hufschlag einiger Nach- theil oder Schade zugehe. 3. daß sie dem Holzhändler gestatten, bei großen Wasser die Flösse hinzuführen und dort an- zuhängen, wie auch 4. wenn wider alles Vermuthen durch Zufall und Einreißen des Wassers die Schlacht und der Hufschlag gänzlich zu Grunde gerichtet werden sollte, sie hievon so viel als zur Herstel- lung des Hufschlages not-
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