Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

Grund des Reverses vom 23. Oktober 1855 die von den Fichtl'schen Ehegatten für sich und ihre Besitznachfolger gegenüber der Stadtgemeinde Steyr eingegangenen Verpflichtungen. a. bei den unter dem den Fichtl'schen Ehegatten zum Baue einer Holzlage überlassenen städtischen Grundfleck von 2031 □ Maß zur Enns hinab führenden städtischen Schlauche die Nachsicht und Reparatur jederzeit unweigerlich und ohne alle Entschädigung zu gestatten und b. die zwischen dem Hause Nr. 70 und obiger Holzlage befindliche städtische Stiege zu keiner Zeit durch Anhäufen oder Liegenlassen von Holz oder sonstigen Materialien oder in sonstiger Weise zu behindern einverleibt. 26. Nr. 58 Steyrdorf, Besitzer: Johann und Magdalena John, Haftung: „Die Besitzer sind schuldig, die Ausbesserung der Mauer bei ihren Stadl auf ihre eigenen Kosten herzustellen

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