dem Darlehen pr 800 fl C. M.” 10. Nro. 266 Ennsdorf, Besitzer: Georg und Caroline Moshamer, Haftung: 1. „Der Besitzer ist verbunden, das Thor, wie es beim Kauf war, immer im guten Stand herzuhalten, weil die Strasse durchgeht, nur Verletzungen durch die Fuhrleute reparirt die Stadtgemeinde. 2. Diese bürgerlich gemachte Realität unterliegt allen bürgerlichen Lasten, ist jedoch durch 5 Jahre vom 4. April 1810 als den Tag der Ratifikation bis 1815 steuerfrei und darf ohne magistratliche Genehmigung kein Bau vorgenommen werden.” 12. Nr. 282 Kollertor auf der Ennsleiten. Besitzer: Mathias und Charlotte Ecker, Haftung: Wie Post 11. 15. Nr. 219. Reichenschwall, Besitzer: Theresia Öllinger. Haftung: „Den 10. April 1833 wurde vormöge magistratlicher Erledigung vom 19. September 1832 Z 1866 die im Kaufskontrakte vom 22. Juli 1822 im 5. Punkte mit
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