Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

„Der Besitzer reversirt sich für sich und seine Hausnachfolger, daß er keinen anderen Platz zu seinem Eigenthum anspreche, als jenen, der von seinen Gar- tenausgang in einer Breite von 3 1/2 Schuh nach der Schrotbäueri- schen Gartenblanken sich gegen das Feld hinaus erstrekt; das Eigenthum der Stadt aber von dem in einer grösseren Breite ein- geblankten Platz anerkenne, und sich anheischig mache, in Fall, als der Magistrat verlangt, diese Planken hinweg zu bre- chen und der Stadt ihren Grund zu ihren Gebrauch zu überlas- sen, auch daß er mit seinen eigenen Platz keine solche Vor- kehrung treffen wolle, die den daselbst eingelegten Brunn- röhren nachtheilig wäre.” 9. Nr. 321 Ennsdorf, Besitzer: Josef und Maria Stadlmayr. Haf- tung: „Den 21. Mai 1827 wurde intabulirt laut Schuldschein vom 21. März 1827 die löbliche Gemeinde Stadt Steyr mit

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